Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

I Volksernährung und Landwirtschaft 
Erntekommissionerl. 
Arbeits- und Betriebsmittel. 
Sicherung der Ernte- und Feldbestellungsarbeiten. 
Die Mobilisierung der Streitkräfte war zu einer Zeit erfolgt, da die 
Ernte weder beendet noch vollständig gesichert war und in den landwirt¬ 
schaftlichen Betrieben Arbeits- und Zugkräfte am dringendsten benötigt 
wurden. Aus diesem Grunde wurden Vorkehrungen getroffen, um die recht¬ 
zeitige und vollständige Gewinnung der Ernte und den Anbau der nächst¬ 
jährigen Saat sicherzustellen. 
Der Erreichung dieses Zweckes sollte zunächst die Einsetzung sogenannter 
Erntekommissionen dienen, denen die Aufgabe zufiel, die schon durch das 
Gebot der Nächstenliebe diktierte gegenseitige Hilfeleistung zu konzentrieren 
und die innerhalb der Gemeinde verfügbaren und allenfalls auch von aus¬ 
wärts anzuwerbenden Arbeits- und Betriebsmittel behufs rationellster Aus¬ 
nützung dorthin zu dirigieren, wo sie am meisten lind dringlichsten benötigt 
werden, wobei in erster Linie auf jene Wirtschaften Bedacht genommen werden 
sollte, die infolge Einrückung ihrer Besitzer oder Bewirtschafter einer beson¬ 
deren Unterstützung bedürfen. 
Demzufolge wurden auf Grundlage der Kaiserlicheti Verordnung vom 
5. August 1914, R. G. Bl. Nr. 199, und der Kaiserlichen Verordnung vom 
10. Oktober 1914, R. G. Bl. Nr. 274, mit 
Verordnung des Ackerbauministeriums im Einver¬ 
nehmen mit dem Ministerium des Innern vom 5. August 
1914, R. G. BU Nr. 200, 
in allen Gemeinden, in denen Landwirtschaft betrieben wird, Erntekom¬ 
missionen ins Leben gerufen, bestehend aus drei bis sieben in der Gemeinde 
ansässigen Vertrauenspersonen: Seelsorger, Schulleiter, Lehrer, Organe der 
landwirtschaftlichen Berufsvertretungen, unter Vorsitz des Gemeindevorstehers 
oder eines vom letzteren bestellten Mitgliedes des Gemeindevorstandes. 
Diese Erntekommissionen hatten dafür Sorge zu tragen, daß die 
Arbeiten für die Ernte und für den nächsten Anbau rechizeitrg und zweck¬ 
mäßig durchgeführt werden. Insbesondere hatten sie die im Gemeindegebiete 
verfügbaren Arbeits- und Betriebsmittel und die hilfsbedürftigen Betriebe 
festzustellen und diesen letzteren — soweit freiwillige Hilfeleistung nicht aus¬ 
gereicht hätte — die erforderlichen Arbeitskräfte sowie Zugkräfte uub land¬ 
wirtschaftliche Geräte zuzuweisen. 
1
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.