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Bedienstete, welche zum Wiederantrstt des Dienstes einberufen wurden,
erhielten eine Vergütung für die ihnen aus der Führung eines doppelten
Haushaltes erwachsenden Auslagen. Ihre Bezüge oder doch ein entsprechender
Teil derselben werden den zurückbleibenden Angehörigen ausbezahlt.
Analog den für die Staatsbediensteten im engeren Sinne getroffenen
Vorsorgen, wurde der Gattin, beziehungsweise den Kindern solcher Bediensteter,
welche seit der Besetzung ihres Amtsortes durch feindliche Streitkräfte ent¬
weder in diesem zurückgeblieben sind oder vermißt werden, Alimentationen
in der Höhe der ihnen gebührenden Witwenpension samt eventuellen Er¬
ziehungsbeiträgen, beziehungsweise der Waisenpension angewiesen.
Den evakuierten bedürftigen Bediensteten wmden über ihr Ansuchen
einmalige Vorschüsse bewilligt, ferner mit Zustimmung des Finanzministeriums
Evakuierungsaushilfen im Betrage der einmonatlichen normalen Dienstbezüge
bis zum Höchstausmaße von 500 Kronen zugestanden, die für Natural¬
wohnungen bereits gezahlten Mietsbeträge zurückerstattet.
Nebst materiellen Zuwendungen wurde den Evakuierten die Lebens¬
führung durch den Einkauf billiger Lebensmittel und durch Ausfertigung von
Freifahrtscheinen nach Einkaufsorten und durch Frachtbegünstigungen für
Lebensmittelsendungell, ferner durch Überlassung von Brennstoff zum Regie¬
preise erleichtert. Jll Erkrankungsfällen wurde ihnen die bahllärztliche Be¬
handlung beigestellt.
Um über die soziale und materielle Lage der in den einzelnen Orten
der Monarchie untergebrachten evakuierten Eisenbahnbediensteten ein Bild
zu gewinnen, wurden Delegierte in die betreffenden Aufenthaltsorte ent¬
sendet; das Ergebnis dieser Überprüfungen lvar, daß die Unterbringungs¬
und Gesundheitsverhältniffe der Evakuierten zufriedenstellend sind.
Eisenb ahnpolitische Matznahmen.
Während auf der einen Seite die Kriegsereigniffe die Tätigkeit der
Eisenbahnverwaltung um ein Vielfaches steigerten, mußte andrerseits in
gewissen Belangen eine Stockung eintreten. Namentlich gilt dies hinsichtlich
der Konzessionserteilungen und Baubewilligungen.
Konzessionen wurden nur für einzelne Straßenbahnlinien, für die Lokal¬
bahnlinien Hruschau—Oderberg, Oderberg—Deutsch-Leuten und Kopaniny—
Orient, dann für die Aussiger Kleinbahnlinie Prödlitz—Türmitz und Schön¬
priesen—Nestomitz erteilt.
Unter dem Gesichtspunkte der Notstandsballten wurden provisorische
Baubewilligungen erteilt für Kleinbahn- und Straßenbahnlinien in der Länge
von 9*2 Kilometern und für die Schweinitztalbahn, österreichische Teilstrecke,
in der Länge von 1*3 Kilometern. Provisorische Eröffnungsbewilligungen
winden für einzelne Straßenbahnlinien und die Lokalbahn Rupprechtshofen—
Greften, Teilstrecke /cm 9*9/11*1, gegeben.
Wie bei den Staatsbahnen selbst wurden attch auf allen die Staats¬
garantie oder die staatliche Betriebskostenstundung genießenden Privatlokal-
bahnen die Investitionen, insoweit sie nicht für'aktuelle Zwecke nötig warell,
eingeschränkt.
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