III. Eisenbahnen, Schiffahrt, Post und Telegraph.
Eisenbahnen.
Die Bewältigung der schwierigen Aufgaben, welche der militärische
Aufmarsch und Nachschub, die Aufrechthaltung der militärischen Verbindungen
mit dem Hinterlande, die Versorgung des Heeres mit dem ungeheuren Bedarf
an Munition und Kriegshilfsmitteln, mit Nahrungsmittel!: und sonstigen
Erfordernissen, dann der Abtransport der Kriegsunfähigen und Gefangenen
ins Hinterland den Eisenbahnen stellten, ist, wie in dem Allerhöchsten Hand¬
schreiben vom 12. Jänner 1915 zum Ausdruck kommt, in befriedigender
Weise erfolgt.
Die Leitung des Eisenbahnwesens im Kriege liegt, insofern es sich um
die Ausnützung der Bahnen handelt, in der Hand der Heeresverwaltung und
wird durch Militäreisenbahnbehörden bewirkt.
Sofort nach der mit dem Mobilisierungsbefehl verbundenen Um¬
schaltung des gesamten Eisenbahnwesens auf den Kriegsverkehr mußten auch
die Bestrebungen der Staatseisenbahnverwaltung einsetzen, den Bedürfnissen
des wirtschaftlichen Lebens Rechnung zu tragen. Es ist nach Beseitigung
einiger Anfangsschwierigkeiten in kurzer Zeit gelungen, die Hemmungen des
Reise- und Güterverkehres, soweit dies in Kriegszeiten überhaupt möglich
ist, zu beheben oder wesentlich abzuschwächen, wiewohl hierbei die starken
Hindernisse zu bekämpfen waren, welche die durch den Kriegsverkehr hervor¬
gerufene Beengung des Umlaufes der Fahrbetriebsmittel im Vereine mit der
Verringerung des Standes an Beamten und Bediensteten, dann die Unregel-
nläßigkeiten in der Ergänzung der Vorräte an Kohlen und anderen Materialien
verursachten.
Umfassende Maßnahmen waren auch erforderlich, um in jenen östlichen
Landesteilen, die zum Schauplatze des Krieges wurden, die Abziehung
des Eisenbahnpersonals, die Bergung der Betriebsmittel, dann die sofortige
Wiederaufnahme und die Neuorganisation des Verkehres in den wieder¬
gewonnenen Gebieten, die Unterbringung und Versorgung des evakuierten Per¬
sonals und seiner Angehörigen zu bewerkstelligen. \
Personenverkehr.
Infolge des durch die erste Mobilisierung herbeigeführten plötzlichen
Rückströmens der Bevölkerung in die Städte mußte vor dem Eintritte der