Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

Erhaltung des Arbeiter 
stau des. 
Sicherung der Kohlen¬ 
lieferungen. 
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verlängert werde, das; in der Zwischenzeit dem wirklichen Verdienste in ihrer 
Höhe möglichst nahekommende Abschlagszahlungen geleistet werden. 
R ohlenvrrso rgung. 
Mit Rücksicht auf das Interesse der Kriegsverwaltung an der unge' 
störten Aufrechterhaltung des Kohlenbergbaues waren schon int Frieden Vor¬ 
bereitungen für die Aufstellung von aus landsturmpflichtigen Arbeitern 
bestehenden Abteilungen bei einer Reihe von Kohleuwerken getroffen worden. 
Diese Arbeiterabteilungen wurden bei der Mobilisierung auch aktiviert. Seither 
wurden auf Verlangen des Ministeriums für öffentliche Arbeiten auch für- 
einige andere Kohlenbergbaue, für welche im Frieden die Aufstellung von 
Arbeiterabteilungen nicht in Aussicht genommen war, Arbeiterabteilnngskaders 
zur Bildung von solchen Arbeiterabteilungen beigestellt. 
Die allgemeine Mobilisierung ttnb die Einberufung des Landsturmes 
hatten naturgemäß auch beim Kohlenbergbau eine Verringerung der Arbeiter¬ 
zahl zur Folge, welche nicht ohne Einfluß aus die Gestaltung der Kohlen¬ 
produktion bleiben konnte. Um die zur Deckung des öffentlichen Bedarfes 
lind der Bedürfnisse der Bevölkerung erforderliche Kohle auch während der 
Kriegszeit sicherzustellen, mußte daher dafür gesorgt, werden, daß das zur 
Gewinnung der Kohle notwendige Personal in ausreichender Zahl den: 
Kohlenbergbau belassen werde. 
Dank den getroffenen Verfügungen ist es möglich geworden, die 
Kohlengewinnung, wenn auch mit einen: gegenüber dem normalen um 20 
bis 24 Prozent verringerten Arbeiterstande, aufrechtzuerhalten. War hiernach 
auch die Annahme gerechtfertigt, daß sich die Deckung des Kohlenbedarfes 
ohne wesentlichere Schwierigkeiten vollziehen werde, so ergab sich für die 
Regierung doch bald die Notwendigkeit, weitere Verfügungen zur Regelung 
der Kohlenversorgung zu treffen, da einerseits mit dem Beginne der Rüben¬ 
kampagne und dem Eintritte der kälteren Jahreszeit sich der Bedarf an 
Kohle steigerte und andrerseits wegen Schwierigkeiten im Eisenbahnverkehre 
empfindliche Störungen int regelmäßigen Zuschnbe der Kohle aus den in- 
und ausländischen Kohlenrevieren eingetreten waren. 
Die Angelegenheiten, welche die Kohlenversorgung betrafen, waren bis 
dahin in: Ministerialkomitee für wirtschaftliche Mobilisierungsangelegenheiten 
erörtert worden. Die Erkenntnis, daß die Kohlenversorgung bei den erhöhten 
Anforderungen ganz besondere Verfügungen erheische, veranlaßte das Mini¬ 
sterium für öffentliche Arbeiten, im Einvernehmen mit den an der Regelung 
der Frage beteiligten anderen Ressorts im Oktober 1914 eine eigene 
Kommission einzusetzen, der die Beratung aller Maßnahmen zum Zwecke der 
Kohlenversorgung überwiesen wurde. In diese Kommission wurden auch Ver¬ 
treter der wichtigsten Kohlenreviere berufen. 
Zunächst galt es, die Deckung des Kohlenbedarfes der für militärische 
Interessen in Betracht kommenden Betriebe, der öffentlichen Unternehmungen 
und Anstalten sowie der Bevölkerung sicherzustellen. Zur Schaffung der 
erforderlichen Kautelen, welche die Möglichkeit für die jederzeitige Befriedi¬ 
gung der in der gedachten Richtung zutage tretenden öffentlichen Bedürfnisse
	        
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