Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Maßnahmen bei den Staats¬ 
montanbetrieben. 
Sprengmittel. 
Geleuchte. 
eine Ausnahme von dem gegen Großbritannien und Frankreich erlassenen 
Zahlnngsverbot getroffen, durch welche Zahlungen, die zur Erlangung oder 
Aufrechterhaltung von Patent-, Marken- oder Musterrechten in diesen beiden 
Staaten und ihren Kolonien und Besitzungen notwendig sind, bis auf 
weiteres zugelassen wurden. Eine gleiche Ausnahme wurde in das mit der 
Verordnung des Gesamtministeriums vom 14. Dezember 1914, R. G. Bl. 
Nr. 343, erlassene Zahlungsverbot gegen Rußland aufgenommen. 
Berg- und Hüttenwesen. 
Bei den deut Staate gehörigen Bergwerksbetrieben, und zwar den 
Kohlenbergbauen in Brüx, Buchberg, Wöllan, Kirchbichl und Brzeszcze, dann 
Betrn Silber- und Bleierzbergbau in Pribram, beim Quecksilbererzbergbau in 
Jdria sowie bei den Blei- und Zinkerzbergbauen in Raibl und Klausen 
(Schneeberg in Tirol) sind Maßnahmen zur tunlichsten Verhütung eines 
Rückganges der Kohlen- und Erzproduktion getroffen worden. Die Montan¬ 
verwaltungen wurden beauftragt, alle aufschiebbaren Aufschlußarbeiten in den 
Gruben zeitweilig zurückzustellen und die Gewinnung der Lagerstätten int 
Abbaubetriebe durch möglichst weitgehende Verwendung maschineller Ein¬ 
richtungen, insbesondere von Bohr- und Schrämmaschinen zu forcieren. 
Ferner wurde die Erschließung des staatlichen Erdölterrains in Süd¬ 
mähren eingeleitet; die erste Bohrung in diesem Gebiete ist bereits in Angriff 
genommen worden. 
Infolge des enormen Bedarfes der Kriegsverwaltung an Dynamit und 
anderen nitroglyzerinhältigen Sprengstoffen mußte die Abgabe derartiger Spreng¬ 
stoffe an Bergbaubetriebe möglichst eingeschränkt werden. Deshalb wurde an¬ 
geordnet, daß die von der Kriegsverwaltung in weiterer Folge zur Verfügung 
gestellten Mengen von Dynamit an Bergbaue nur nach Maßgabe des 
unabweisbaren Erfordernisses, und zwar vorzugsweise an jene Betriebe 
.abgegeben werden, die für den Bedarf des Heeres und der Eisenbahnen 
arbeiten, und daß ferner Dynamit weiterhin nur an solchen Betriebs¬ 
arten Verwendung finde, wo mit anderen Sprengmitteln kein befriedigender 
Erfolg erzielt werden kann. Auch hat die Regierung vermittelt, daß den 
Bergbanen die zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes notwendigen Mengen 
von Ersatzsprengstoffen geliefert werden und der Übergang von Dynamit zu 
diesen Sprengstoffen im Interesse der Verhütung von Störungen im Betriebe 
nach Möglichkeit erleichtert werde. 
Die Einführung neuer Sprengmittel (Dynammon A und M, dann 
Chloratit und Miedziankit) sowie neuer Sprengverfahren (unter Anwendung 
von flüssiger Lust) ist nachdrücklichst gefördert worden. 
Die Bergbehörden haben die Genehmigung erteilt, daß als Brennstoff 
für Grnbensicherheitslampen statt des hierfür bisher verwendeten Benzins ein 
Gemisch von Benzol und Alkohol eingeführt werde. Hierdttrch können 
monatlich rund 76.500 Kilogramm Leichtbenzin erspart werden.
	        
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