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Starhemberg's Vorschriften für das Fußvolk während des Marsches.
„Infanterie marchiret, auch nachmarchieren undt Ihre ordentliche
„Fahnen haben.
„3. So balt man Rast schlägt, sollen alle Ober-Officirer sich
„bey Ihren Regimentern einsinken, undt zusehen, daß die Regimenter
„ordentlich gestellet, die Züg wie sichs gebühret gleich abgetheilet
„werden, und alles in bereitschaft stehen, so balt man es befehle in
„gutter ordnung zu marchiren.
„4. Sollen in dem March die Ofsicirer nicht vorn bey den
„Regimentern beysammen reitten, sondern ein jeglich wo Er hinnein-
„getheilet, verbleiben, ans seine untergebene Leutt wohl acht haben,
„Niemandt aus der Zugordnnng gehen lassen, undt vornehmblich auf
„dieses sehen, daß, wenn vorn anhält, die Leute nicht gleich wie sie
„feint stehen bleiben, sondern zu gewinnung der Zeit, und Verhinde
rung . des nachlauffens, so viel möglich aneinander schliessen, zu
„welchem ende, wo platz ist, die Ofsicirer auß Ihren Zug herauß-
„reitten, darneben halten, und die Lenthe desto dichter aneinander
„schlissen lassen sollen.
„5. Wenn man aber an einen Paß kommet, so solle daß erste
„Regiment, sodann kommet, nicht ehender als gantz an dem paß an
„abmarschiren lassen, undt vielmehr hinter dem paß, so breit es der
selbe zu läst anfmarchieren, und sich dicht schlissen, die andern Regi
menter eben so nachfolgen, nicht gleich, wenn das erste defiliret,
„auch desiliren, sondern an das erste sich wohl anschlissen, und in
„einer so breiten Fronte alß sie können; bieß hart an den paß nach
folgen, so dann erst desiliren, und in dem äeüls die hoch
„nehmen, und die Lenthe bis an die Degenscheide anschlissen lassen.
„6. Die Herrn Obrist-Wachtmeister oder die Hauptleuthe so die
„Dienste thun, sollen allezeit, wenn man ehe einen paß kommet, ein
„wenig vorauß reitten an den paß, denselben recognosziren, dorten
„halten bleiben, so lang biß das gantze Regiment über ist, und zu-
„sehen, daß dieses waß oben gesagt, xrmotnal exequiret werde, Sie
„sollen auch die berührte paß indiciren undt nach Beschaffenheit,
„so breit alß es der paß zuläßt rott oder Rahen weiß abmarchiren
„lassen, entweder einen gantzen Zug oder so viel Rahen oder Rotten,
„alß der Platz leyden mag, auch nicht zugeben, daß die Lenthe un
ordentlich durcheinander lausfen, sondern wie gesagt, Rayen oder