Starhernberg's Vorschriften für das Fußvolk wahrend des Marsches.
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„ein oder andere pass sich ereignet, nicht so lang aufgehalten, aller
„Orthen in Ihrer richtigen Zugordnung durchgeführet, zusamben ge
halten, und die Leute nicht unnotwendiger nachlauffen, nicht strapa
zieret und zu grundt gerichtet werden, wie auch daß anietzo, daß
„wier über die Raab in feindes Landt gehen, die Jenigc so etwan
„nicht folgen können, oder zurückbleiben von den feindtlichen Par-
„theyen aufgefangen, oder von dem Feindt wohl gar ein Theil dar-
„von in einem unordentlich March überfallen werde, welches von
„einem so geschwinden Feindte, alß der ist, mit dem Wir zu thun
„haben, wann es durch gutte Ordnung und scharfe Kriegs-Disziplin
„nicht verhindert wirbt, leicht geschehen kan: Allß habe Ich gar
„nöthig befunden nachfolgende xnncrta bei der ganzen Infanterie zu
„intimiren und allen Herrn Commendanten und Regimentern ernst
lich und bey Verlust Ihrer Chargen anzubefehlen, daß Sie nicht
„allein solche Ihnen nachgesezten unter und Ober-Officiren intimiren,
„wohl einbinden und zu verstehen geben wollen, sondern auch ernst
lich darob halten, daß alles undt jedes, was darinnen begriffen, zu
„befördernng Jhro Majestät unsers allergnädigsten Herrenß dienste
„fleißig und punvtnal exequiret werde.
„1. Solle, wenn der Quartiermeister das Lager anszustecken
„vorangehet, Niemand, alß denen hierzu nöthigen Fonriren und
„Fourirschitzen zugelassen werden, mit zu gehen, welche befugter
„Quartiermeister bey vertust seines Kopffs zu Ihrer Verrichtung an
„und dergestalten soll beisammen halten, daß sich keiner soll unter-
„stehen, von Ihme weg oder in die nechstgelegene Dörffer zu reitten,
„oder zu gehen, noch weniger andere Ungelegenheiten oder Plünde
rungen darinnen zu verursachen, weilen, wann etwas derogleichen ge-
„schehen solte, gedachter Qnartiermeister es mit seinem Hallß wird
„zu verantworten haben.
„2. Solle den Troßweibern, und alles dergleichen Lumpen-
„gesindtl, durch welche, wann sie zerstreuet undt von dem Feindt er
häscht werden, offtmahl eine ganze armee verknndschafft würdt, und
„in Unglück kombt, der Profos Ihres Regiments bey sich zurückhalten,
„unud Niemandt unter waß für praotsxt es auch seyn könte, vor-
„außgehen lassen, auch sollen Sie nicht hinter den Regimentern,
„sondern hinter der gantzen Infanterie in der ordnung, wie die