Volltext: 100 Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges

Nr. 2 (2) 
Aus den Bemerkungen der Deutschen Friedensdelegation 
%u den Friedenshedingungen, 29. Mai 1919* 
. . . Durch die in Artikel 27 und 28 vorgesehene Regelung 
der territorialen Fragen im Osten werden dem polnischen 
Staat mehr oder minder große Teile der preußischen Pro¬ 
vinzen Ost- und Westpreußen, Pommern, Posen und Schlesien 
zugeteilt, die nicht von unbestreitbar polnischer Bevölkerung 
bewohnt werden. Unbekümmert um ethnographische Ge¬ 
sichtspunkte werden zahlreiche deutsche Städte, weite rein 
deutsche Landstrecken zu Polen geschlagen, nur damit Polen 
günstige militärische Grenzen gegen Deutschland oder wichtige 
Eisenbahnknotenpunkte erhält. Unterschiedslos werden Ge¬ 
biete, die in verschiedenen Jahrhunderten von Polen losgelöst 
sind oder in denen es überhaupt nie geherrscht hat, jetzt ihm 
zugesprochen. Die Annahme der vorgeschlagenen Regelung 
würde deshalb eine Vergewaltigung von großen unbestreitbar 
deutschen Gebieten bedeuten. Eine solche Regelung würde 
außerdem den Wilsonschen Grundsätzen widersprechen, daß 
bei Ordnung der nationalen Fragen vermieden werden soll, 
„neue Elemente des Zwistes und der Gegnerschaft zu schaffen 
oder alte derartige Elemente zu verewigen, die wahrscheinlich 
mit der Zeit den Frieden Europas und somit der Welt stören 
würden“ . . . 
* Anlage zur Note des Vorsitzenden der Deutschen Friedensdelegation in 
Versailles an den Präsidenten der Konferenz von Versailles vom 29. Mai 1919. 
Nr. 3 (13) 
Aus den Bemerkungen der Deutschen Friedensdelegation 
ZU den Friedensbedingungen, 29. Mai 1919* 
. . . Insbesondere steht die in den Artikeln 100 bis 108 
verlangte Preisgabe der rein deutschen Hansestadt Danzig 
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