der Polnischen Regierung, überhaupt zu einer Verständigung
zu kommen, im Interesse des Friedens bereit erklärt, die eng¬
lische Vermittlung bzw. Anregung anzunehmen. Sie hat unter
Würdigung aller der zur Zeit gegebenen Umstände es für
notwendig erachtet, in dieser ihrer Note darauf hinzuweisen,
daß, wenn überhaupt die Gefahr einer Katastrophe vermieden
werden soll, dann schnell und unverzüglich gehandelt werden
muß. Sie hat sich in diesem Sinne bereit erklärt, bis zum
30. August 1939 abends einen Beauftragten der Polnischen
Regierung zu empfangen, unter der Voraussetzung, daß dieser
auch wirklich bevollmächtigt sei, nicht nur zu diskutieren,
sondern Verhandlungen zu führen und abzuschließen.
Die Deutsche Regierung hat weiter in Aussicht gestellt, daß sie
glaubt, bis zum Eintreffen dieses polnischen Unterhändlers in
Berlin der Britischen Regierung die Grundlagen über das Ver¬
ständigungsangebot ebenfalls zugänglich machen zu können.
Statt eine Erklärung über das Eintreffen einer autorisierten
polnischen Persönlichkeit erhielt die Reichsregierung als Ant¬
wort auf ihre Verständigungsbereitschaft zunächst die Nach¬
richt der polnischen Mobilmachung und erst am 30. August
1:939 gegen 12 Uhr nachts eine mehr allgemein gehaltene
britische Versicherung der Bereitwilligkeit, ihrerseits auf den
Beginn von Verhandlungen hin wirken zu wollen.
Trotzdem durch das Ausbleiben des von der Reichsregie¬
rung erwarteten polnischen Unterhändlers die Voraussetzung
entfallen war, der Britischen Regierung noch eine Kenntnis
über die Auffassung der Deutschen Regierung in bezug auf
mögliche Verhandlungsgrundlagen zu geben, da die Britische
Regierung ja selbst für direkte Verhandlungen zwischen
Deutschland und Polen plädiert hatte, gab Reichsaußenminister
v. Ribbentrop dem Britischen Botschafter anläßlich der Über¬
gabe der letzten englischen Note eine genaue Kenntnis des
Wortlautes der für den Fall des Eintreffens des polnischen
Bevollmächtigten als Verhandlungsgrundlage vorgesehenen
deutschen Vorschläge.
216