Volltext: 100 Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges

der Polnischen Regierung, überhaupt zu einer Verständigung 
zu kommen, im Interesse des Friedens bereit erklärt, die eng¬ 
lische Vermittlung bzw. Anregung anzunehmen. Sie hat unter 
Würdigung aller der zur Zeit gegebenen Umstände es für 
notwendig erachtet, in dieser ihrer Note darauf hinzuweisen, 
daß, wenn überhaupt die Gefahr einer Katastrophe vermieden 
werden soll, dann schnell und unverzüglich gehandelt werden 
muß. Sie hat sich in diesem Sinne bereit erklärt, bis zum 
30. August 1939 abends einen Beauftragten der Polnischen 
Regierung zu empfangen, unter der Voraussetzung, daß dieser 
auch wirklich bevollmächtigt sei, nicht nur zu diskutieren, 
sondern Verhandlungen zu führen und abzuschließen. 
Die Deutsche Regierung hat weiter in Aussicht gestellt, daß sie 
glaubt, bis zum Eintreffen dieses polnischen Unterhändlers in 
Berlin der Britischen Regierung die Grundlagen über das Ver¬ 
ständigungsangebot ebenfalls zugänglich machen zu können. 
Statt eine Erklärung über das Eintreffen einer autorisierten 
polnischen Persönlichkeit erhielt die Reichsregierung als Ant¬ 
wort auf ihre Verständigungsbereitschaft zunächst die Nach¬ 
richt der polnischen Mobilmachung und erst am 30. August 
1:939 gegen 12 Uhr nachts eine mehr allgemein gehaltene 
britische Versicherung der Bereitwilligkeit, ihrerseits auf den 
Beginn von Verhandlungen hin wirken zu wollen. 
Trotzdem durch das Ausbleiben des von der Reichsregie¬ 
rung erwarteten polnischen Unterhändlers die Voraussetzung 
entfallen war, der Britischen Regierung noch eine Kenntnis 
über die Auffassung der Deutschen Regierung in bezug auf 
mögliche Verhandlungsgrundlagen zu geben, da die Britische 
Regierung ja selbst für direkte Verhandlungen zwischen 
Deutschland und Polen plädiert hatte, gab Reichsaußenminister 
v. Ribbentrop dem Britischen Botschafter anläßlich der Über¬ 
gabe der letzten englischen Note eine genaue Kenntnis des 
Wortlautes der für den Fall des Eintreffens des polnischen 
Bevollmächtigten als Verhandlungsgrundlage vorgesehenen 
deutschen Vorschläge. 
216
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.