Volltext: 100 Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges

die sie für die Kontrolle als notwendig erachten. Alle Versuche, 
ihnen die Ausübung des Dienstes zu erschweren, alle Überfälle 
oder Interventionen der Polizeibehörden wird die Polnische 
Regierung als einen Gewaltakt gegen die amtlichen Bedien¬ 
steten des Polnischen Staates während der Ausübung ihres 
Dienstes betrachten. Falls die obenerwähnten Mißbräuche an¬ 
gewandt werden sollten, wird die Polnische Regierung unver¬ 
züglich Vergeltung (Retorsion) gegen die Freie Stadt anwenden, 
für die die Verantwortung ausschließlich auf den Senat der 
Freien Stadt fällt. 
Ich hoffe, bis zu der erwähnten Zeit eine zufriedenstellende 
Aufklärung zu erhalten. Chodacki 
Nr. 68 (433) 
Der Diplomatische Vertreter der Republik Polen in Danzig 
an den Präsidenten des Senats der Freien Stadt Danzig 
( Übersetzung) 
Danzig, den 4. August 1939 
Herr Präsident des Senats! 
Die Polnische Regierung gibt ihrer Verwunderung Aus¬ 
druck, daß der Senat bei der Beantwortung einer so einfachen 
Angelegenheit technische Schwierigkeiten hat. Im Interesse 
der Vermeidung drohender Folgen nehme ich einstweilen zur 
Kenntnis, daß keine Gewaltakte gegen unsere Zollinspektoren 
erfolgen werden und daß sie ihre Funktionen werden normal 
ausüben können. Ich bestätige jedoch, daß die in meiner Note 
vom 4. 8. — 23.40 Uhr — enthaltenen Warnungen in Kraft 
bleiben. 
Genehmigen Sie, usw. Chodacki 
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