Volltext: Die Kulturlandschaft des Burzenlandes [2]

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werden, wird ein Fluch auf sich laden. Auch eigen Erdboden zur Wohnung 
soll keiner halten, und auch vor Michaely Hey zu machen soll keinem eor- 
gunnt werden. Dieses soll bei allen Official-Personen künftig erhalten 
werden: so viel aus künftig zur Nachricht. 
Gegeben die 20. Junii A 1712. E. C. Richter 
F. Hann. 
Samp den Geschworenen allhier. 
B 
Visuris, Lecturis, Auditurisque salutem! 5lunb llllb zu wißen sey hier 
durch jedermänniglich gethan, wem es gebühret, wie daß A 1754 den 
17. April die Wallachen aus Wolkendorf samt beiden wallachische Poppen 
wegen ihrer Kirchen zu bauen in Bittwegen allhier vor einem Ehrsamen 
Rath erschienen, als einer aus der Holbach * 3 4 ) und der andere aber aus 
Schänka, 2 ) welcher eben bei unsern Wallachen pomäne 3 ) machen will, 
und selbigen ersuchet, wie sie nemlich selbige sollten bauen und in eineU 
Stand bringen laßen. Worinnen nun auch ein Ehrsamer Rath mit Vor 
wißen und Erlaubniß des H. L. Kronstädter Magistrats zusamt dem ge 
meinen Wortmann Georg Hennrich eingewilliget und ihnen vergönnet und 
erlaubt, daß sie nemlich ihre Kirche bauen sollten, aber also und ea condi- 
tione, daß sie den Grund mit Stein und darnach auf den Grund aufwärts 
mit Zaun und mit Mörtel eingeschmißen ausfertigen möchten und auch 
solches mit demjenigen Beding, daß sie Wallachen diese Sache bei Men 
schen Gedenken nicht aufheben, noch ändern, viel weniger auf eine andere 
Art und Weise sich empören und etwas wider die Sachsen dessentwegen 
streiten sollten; dabei auch keine Neuerungen einzuführen, als daß sie Wal 
lachen heute oder morgen einem Poppen und Glocken bei der Kirche sich 
anschaffen sollten. Nein, das sollten sie nicht seyn, sondern nur einzig und 
allein ärmlich bei ihrer Thoke 4 ), als wie es bisher gewesen und ihnen 
von Altersher vergönnt geworden, verbleiben sollten. Ja auch was den 
Poppen belanget, so sollten sie sich deßen, wie bisher, von einem andern 
Ort her bedienen, welcher ihnen den Gottesdienst verrichten sollte. Wer 
nun aber diese Sache von ihnen aufheben und zu ändern sich unterstehen 
sollte, als daß sie Wallachen einen Poppe einsetzen oder Glocken anschaffen 
möchten, so sollte selbiger, ehe und bevor solches geschehen, dem kön. Dorf 
U. G. 1000 i. c. Tausend Ungar. Gulden Straff niederlegen. Hievnebst 
nun als die den 28. Maji dieses 1754 Jahres kommen die Walachen aus 
Wolkendorf letzens samt dem Pope aus der Hollbach, ersuchen dessentwegen 
‘) u. 2 ) Zwei rumänische Gemeinden im Fogarascher Distrikt. 
3 ) Almosen für Verstorbene. 
4 ) Klangbrett.
	        
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