Volltext: Conrad von Hötzendorf

UNMÖGLICHE LAGE FÜR ÖSTERR. - UNGARN 
Die Annexion Bosniens und der Herzegowina 
Die dem Sultan abgerungene Verfassung hatte das Parlament in 
Konstantinopel wieder in seine Rechte eingesetzt. Die Provinzen 
Bosnien und Herzegowina, 1878 im Auftrag des Berliner Kon¬ 
gresses von Österreich-Ungarn okkupiert, waren formell noch tür¬ 
kisches Gebiet. Nun sollten sie gleichfalls Abgeordnete nach Kon¬ 
stantinopel entsenden, um dort Gesetze zu beschließen, die auch 
für Bosnien, die Herzegowina und für den Sandschak Novibazar 
geltend waren. Dies ergab eine immögliche Situation für die Mon¬ 
archie, die diese Länder mit dem Blute ihrer Söhne erworben und 
durch das Geld ihrer Steuerträger zu kultureller Blüte gebracht 
hatte. 
Kein rechtlich denkender Mensch konnte von Österreich-Un¬ 
garn einen anderen Entschluß erwarten als die Annexion 
dieser Provinzen, die sich tatsächlich schon 30 Jahre in seinem 
Besitz befanden. 
Für die Serben als Vorkämpfer des südslawischen Reiches 
bedeuteten diese Länder in der Hand der Türkei eine bei pas¬ 
sender Gelegenheit leicht zu erfassende Beute. In österreichisch- 
ungarisches Gebiet einverleibt, mußten sie dem Traum nach 
Vereinigung mit dem Serbenreich entrückt erscheinen. Deshalb 
löste die Nachricht der „Annexion“ in Serbien einen Sturm der 
Empörung aus, der später auch die in ihr Schicksal ergebene 
türkische Regierung mitriß und einen unerwarteten Widerhall 
in mehreren europäischen Staaten fand, deren Außenminister 
schon vergessen hatten, daß die österreichisch-ungarischen 
Reichslande „auf dem Papier“ noch türkisches Gebiet waren. Es 
war kein Zufall, daß in diesem Protestkonzert schon jene Staaten¬ 
gruppierung zu erkennen war, der die Donaumonarchie wenige 
Jahre später im Krieg gegenüberstand. Es war der erste offene 
Ausdruck der „Einkreisungspolitik“. 
Von den Siegern des Weltkrieges wird die Kriegsschuld — 
soweit sie Österreich-Ungarn betrifft — auf den 5. Oktober 1908 
zurückdatiert; das ist der Tag, an dem der österreichisch-unga¬ 
rische Außenminister in den Delegationen die Annexion Bos¬ 
niens und der Herzegowina verkündete. Man erblickte in diesem 
Akt, der ohne vorherige Verständigung mit den anderen Mäch- 
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