Volltext: Der Staatsvertrag von St. Germain

Fremdenlegion — Gebrauchsgegenstände. 
Frerndenlegion, französische, 158/3. 
Frendenberg, 27/3, 49/24. 
Frieden s. Kriegsgefahr, Rechtssicherheit. 
— Erbaltung des, Einleitung zum I. Teil/1, 
Artikel 3, 4/4, 8, 11, 19, 21, XIII. Teil 
Abschnitt I vor 332. 
— Wiederherstellung des, Einleitnng/6, 7,11 u. 36. 
Friedensvertrag s. Staatsverträge. 
— 'Abänderung des, 26, 69/2, 88, 177 bis 
190 Anhangs! § 21, 327/7, 367. 
— Anerkennung des, als Grundgesetz, 62. 
— Artikel, an anderer Stelle zitiert, s. die Über¬ 
sicht B über die Hinweise innerhalb des 
Friedensvertrages. 
- Ausfertigung, 381, Vollziehungsprotokoll. 
— Ausführung, 1/3, 149, 156, 187, 177 bis 
190 Anhang II ßZ 17, 18. 
— Auslegung des, 177 bis 190 Anhang II 
8 12/2, 8 13 f, 206/7, 327, 328, 329, 
331; s. Staatsverträge - Auslegung von. 
— authentischer Text, 381. 
— Beurkundung, 381, Vollziehungsprotokoll. 
— Entwurf, BegleiMote/6. 
— Fristen im, werden nicht verzeichnet.*) 
— Inkrafttreten des, Einleitung/36, 381. 
— Maßnahnien im Falle von Nichterfüllung, 
477 bis 190 Anhang II 88 17 u. 18. 
— Nachprüfung des, 327 bis 331. 
— Original der Unterhändlerürkunde, 381. 
— Ratifikation, 247/3, 248/4 e, 381. 
— Signatarmächte, s. verbündete und assoziierte 
Mächte. 
— Sprache, Erklärung, Besondere Erklärung, 
Protokoll - Unterschristsklausel, 381. 
— mit Ungarn, Besondere Erklärung. 
— Widersprechende Bestimmungen im, 1/3, 5/l, 
188. 
*)' Die im Friedensvertrag gegebenen Fristbestim¬ 
mungen sind derart mannigfaltig und vielfach.so unbe¬ 
stimmt, daß eine systematische und zugleich, handliche 
Übersicht sich nicht Herstellen läßt, wie auch der Frist¬ 
kalender im Sachverzeichnis zum Deutschen Friedens- 
Vertrag vom 28. Juni 1919, herausgegeben vom Deutschen 
Auswärtigen Amt, Berlin 1919, Seite 24, zeigt, in dem 
die unbestimmten Fristen weitaus überwiegen. Eine ähn¬ 
liche Zusammenstellung für den Frieden von St. Germain 
hätte das Erscheinen dieses Registers wesentlich verzögert, 
ohne daß der Praxis damit viel gedient wäre. 
Friedensverträge von Brest-Litowsk, Aufhebung 
der, 87/2, 210, 244. 
— mit den Verbündeten Österreichs, Anerkennung 
der, 90, 179, 210/4, 375 Anhang I u. II. 
Friedenswirtschaft, Überführung der Kriegsindustrie 
in die, 132/3. 
— Überführung der Materialien der abgebrochenen 
Kriegsschiffe in die, 139, 142., 
Fristen s. Ausschlußfristen, Verfallssristen, Ver¬ 
jährungsfristen, Friedensvertrag-Fristen im. 
— feste, für die Eingaben Österreichs bei der 
LLiedergutmachungskommission, 177 bis 19$ 
Anhang II 88 9 n. 10. 
Früchte, frische und trockene, 223/2. 
Führerzengnisse für Flieger, 280. 
Funkentelegraphie s. Drahtlose Telegraphie. 
„Gablonz", ehemaliger Hilfskreuzer, 137. 
„Gaea", ehemaliger Hilfskreuzer, 137. 
Gail, 27/2. 
Gailitz, 27/2. 
Gallinberg, 27/3, -49/24. 
Garagen für Flugzeuge, 148/7. 
Garantie s. Bürgschaft, Haftung. 
— des Völkerbundes über den Schutz der Minder¬ 
heiten in Österreich, 169. 
Gase, erstickende, 135/1 u. 2. 
„Gastein", ehemaliger Hilfskreuzer, 137. 
Gatten, Staatsangehörigkeit der, 78, 82. 
Gebäude, 115; s. GesandtschaftsgeLäude, Konsnlats- 
gebäude, unbewegliches Eigentum. 
— des Völkerbunds, Unverletzlichkeit der, 7/5; 
Gebiet s. Staatsgebiet. 
Gebirgsartillerie, Übersicht 1, 4 und 5 pt 11$ 
bis 135. 
Gebirgsartilleriebatterie, Übersicht 4 zu 118 bis 
135. .. 
Gebrauch feindlichen Eigentums, 250 Anhang 
8i. 
Gebräuche des Krieges, Verletzungen der, 173 bis 
176; f. Kriegsrecht. 
Gebpauchsgegenstände, amtliche, 115; s. bewegliches 
Eigentum.
	        
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