Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

Nachfrage und Berichtigungen. 
S. VI Z. 5 lies „1933“ statt „1931“. 
S. XLVI Nr. 81 Erl. lies „vorige Seite Nr. 75“ statt „Nr, 75“. 
S. LXVI1I Z. 15 setje nach „verblieben“ Komma statt Punkt. 
S. LXXI Nr. 170 Erl. Z. 3 ist vor „Die beigefügte Nummer“ einzufügen: In 
diesem Falle wurde der Vermerk Amt nicht vorgesetjt. 
S. LXXIII Nr. 36 f. sollten für die Herrschaft Vichtenstein statt 3 Ämter 5 ver 
merkt sein, da nach P 10 Text S. 632/33 auch noch Kasten und Pyra- 
wang als Ämter anzunehmen sind. 
S. LXXIV Nr. 50: Gegen ein eigenes Amt Krems spricht auch die Tatsache, 
daß nach P 10 Text S. 698 Z. 12 f. für den Zehenten in Krems der 
Passauerhof in Stein Sammelort ist. 
S. XCV Z. 15 lies „die Herrschaft Riedegg mit dem Markte Gallneukirchen“ 
statt „Riedegg bei Gallneukirchen“. 
S. CV Z. 8 v. u. lies „Initialen“ statt „Initialien“. 
S. CVIII fehlen als Abkürzungen bei Ortsbestimmungen: Einsch. = Ein 
schichte; NB. = Niederbayern; OB. = Oberbayern. — Lies ferner auf 
gleicher Seite, 1. Sp. Z. 15 v. u. „Bhs.“ statt „Bh.“, ebenda r. Sp. Z. 5 
v. u. „(1857-1863)“ statt „(1857-1763)“. 
S. CXIII Z. 13 v. u. lies „in drei Abteil.“ statt „in zwei Abteil.“. 
S. CXIV Z. 6/7 lies „(790-1343)“ statt „(790-1316)“ und „1898/1933“ statt 
„1898/1931“. 
Betr. S. 9 Nr. 49 hat mich eine nochmalige Überprüfung der urk. Belege 
für Luchelinspach und Lupuhinespach bestimmt, Identität der beiden 
Namensformen zu Grunde liegenden Orte für wahrscheinlich zu er 
achten und St. Georgen Pfd., B. Obernberg am Inn, als den beider 
seits bezeichneten Ort anzusehen. 
S. 13 Nr. 83 Erl. Z. 3 lies „84. Bd., S. 91 Anm. 82“ statt „84. Bd,“. 
S. 13 Nr. 90 Erl. lies „Nr. 39“ statt „Nr. 37“. 
S. 15 Nr. 114 Erl. lies „Wohl Pimingsdorf“ statt „Pimingsdorf“. 
S. 27 Nr. 278 Erl. lies „Weibern“ statt „Weilern“. 
S. 29 Nr. 298 Erl. ist hinzuzufügen: Zur Gesch. des Schlosses s. Sekker, 
Burgen und Schlösser S. 269—271. 
S. 31 Text Z. 1 lies „Peuntaerii“ statt „Penntaerii“. 
S. 37 Note a lies „Fehlt richtig in P n “ (das Komma ist zu tilgen). 
S. 59 Z. 4 lies P2 f 4’ statt P2 f 4. 
S. 65 Nr. 537 Erl. füge hinzu: Vgl. auch Oberndorf W., G. Kirchberg, 
B. Vilshofen. 
S. 65 Nr. 538 Erl. ist hinzuzufügen: Freilich erscheint der Ort sonst in der 
Form Nabawinida, Nabinden, Nawinden und wurde im J. 863 von 
König Ludwig dem Deutschen dem Kloster Niederaltaich geschenkt 
(MB. 11, S. 120 f. nr. 14 = Böhmer-Mühlbacher, Reg. nr. 1451, mit aller 
dings unrichtiger Deutung des ON.); über Niederaltaichs Besitj in 
Nabin vgl. auch die Stiftsurbare des 13. Jh. in Notizenbl. 5, 262 und 
bei Herzberg-Fränkel in MIÖG. 8. Ergbd. (1909) S. 120. 
Zu S. 68 Nr. 561 Erl. ist zu bemerken: Unter „Tantobel“ wird ursprünglich 
kaum nur ein Einzelhof gemeint sein, wenn auch später unter diesem 
Namen der heutige Jesuitenhof verstanden wird. 
S. 70 Nr. 567 Erl. ist hinzuzufügen: Schon im 8. Jh. hatte daselbst wohl 
auch das Hochstift Passau Besitz erhalten; vgl. Heuwieser, Traditionen 
nr. 18 und dazu Leiß in Zeitschr. f. Ortsnamenforschung 8, S. 147, 
Anm. 2.
	        
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