Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

LXX 
Einleitung 
im Tullner Becken und nördlich und westlich hievon 163 ) bringen 
in dem Urbar Pio keine Ausscheidung dieser neuen hochstiftischen 
Landgerichtsbezirke zu eigenen grundherrschaftlichen Amtsbezir 
ken außer für Mautern, das als selbständige Grundherrschaft ab 
gesondert von St. Pölten erscheint 164 165 ), während dagegen Trübensee 
und Gaisruck in die Hofmark Zeiselmauer eingeordnet bleiben 166 ). 
Deren grundherrschaftliche Grenzen, hinausreichend über die des 
Landgerichts Zeiselmauer, beziehen im Norden der Donau auch 
die Unterämter Hausleiten, Ober- und Unterolberndorf, im Süd 
westen die Güter zu Loibersdorf und Abstetten ein 166 ). Am 
stetten, seit 1276 mit dem Befestigungsrechte privilegiert, ist 
gleichfalls im 14. Jh. getrennt von der Herrschaft Gleiß behandelt 167 ) 
und untersteht später dem bischöflichen Amte Mautern. 
Fassen wir nun das Bild der geographischen Aus 
dehnung der Passauer Urbare als Ganzes ins Auge, so 
erstreckt sich der aufgezeichnete Urbarbesilj über große Gebiete 
des heutigen südöstlichen Bayernlandes und Österreichs nebst 
Salzburg und reicht sogar nach Böhmen und Mähren hinein 168 ). 
Von Regensburg 169 ) im Westen bis gegen die March und Leitha 
im Osten hin, von der Grenze Böhmens und Mährens im Norden 
bis tief hinein in das Salzburger Land und an das Gemärke 
Steiermarks weitete sich einst hochstiftisch-passauischer Besitj mit 
umfassenden grundherrlichen, politischen und kirchlichen Gerecht 
samen. Versucht man in registerartiger Form eine Übersicht 
über die einzelnen Ämter dieses gewaltigen Bereichs der bischöf 
lich passauischen Grundherrschaft zu geben, so ergibt sich unter 
Verteilung auf die verschiedenen Länder etwa das folgende Bild 170 ). 
163. Vgl. unten S. XCIII. 
164. P 10 bei Nr. 546ff. gegenüber P I0 bei Nr. 263 ff. 
165. P 10 bei Nr. 213 f„ 234 ff. 
166. P 10 bei Nr. 209, 249 ff., 256; 86 f., 94 f. 
167. P 10 bei Nr. 728 ff. gegenüber Nr. 939 ff. 
168. Vgl. z. B. P 10 bei Nr. 1660f„ P 4 bei Nr. 194, 201, 202, 354, 375. 
169. Vgl. P 2 / 3 bei Nr. 572. Als den am weitesten westlich gelegenen Iiesitj 
hatte das Hochstift etwa 100 Jahre (1092—1193) das schwäbische Mer- 
tingen (Pfd. in BA. Donauwörth) inne, das ihm Bischof Ulrich I. ge 
schenkt hatte (MB. 29a, 224f„ 469 f.). 
170. Für die Erstellung der Ämterübersicht wurde Kodex P 3 zugrundegelegt 
und die anderen Urbare, besonders P 10 , ferner das urk. Material zur 
Ergänzung herangezogen. Betreffs der Abweichungen von P 2 gegen 
über P 8 in der Gruppierung der Besi^komplexe vgl. oben S. LXV ff. Ein 
Amtstitel wurde nur dann beigeschrieben, wenn völlig sichere Anhalts
	        
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