Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

Einleitung 
LXI 
ins einzelnste gezeichnetes Bild von den Verhältnissen der 
Passauer Grundherrschaft und ihrer Hörigen vor Augen führen, 
wie uns dieses in der zweiten Gruppe der hochstiftischen Urbare 
entgegentritt. 
Fragen wir nach den Gründen für diese weit mehr 
ins einzelne gehende Fassung der Urbare des 14. Jh., 
so liegen sie zweifellos vor allem in den viel höheren Anfor 
derungen, die man damals allgemein an die Urbarialaufzeichnungen 
hinsichtlich einer detaillierten Darstellung nicht nur vom Stand 
punkte der Großgrundherrschaften sondern auch ihrer Hörigen 
und anderer Lehensinhaber stellte. Betreffs des beachtlichen 
Besitz- und Machtzuwachses, welchen das Hochstift in der zwi 
schen beiden Urbargruppen liegenden Zeit erfuhr und der schon 
an und für sich einen größeren Umfang in der Güterbeschreibung 
verlangte, sei auf Teil D der Einleitung verwiesen 128 ). Vor allem 
aber war durch den Fortschritt in den Rechtsverhält 
nissen und Wirtschaftsformen der grundherrschaftlichen 
Güter eine mehr spezifizierte Fassung dringendes 
Bedürfnis geworden. 
Von größter Bedeutung war hier die Umstellung des 
großgrundherrschaftlichen Wirtschaftsbetriebs seit 
dem 12. Jh. 129 ), die zwar schon vor der Niederschrift der älteren 
Urbare eingesetzt hatte und so auch in diesen erkennbar ist, aber 
in ihrer vollen Auswirkung sich erst in den späteren Urbaren 
zeigt. Die großen Grundherrschaften, weltliche wie geistliche, 
waren dazu übergegangen ihr bisher im Eigenbetrieb gehaltenes 
Sal- oder Herrenland, die alten Fron- oder Herrenhöfe (die Villi- 
kationen) und Herrenhufen zu zerschlagen und in kleinere Zins 
lehen aufzuteilen. Dieser Übergang von der Eigenregie 
zum System der Leihe gegen Zins, zum bäuerlichen 
Zinsgütersystem hatte seinen Grund in dem Wunsche der 
Großgrundherren sich auf bequemerem Wege Einkünfte zu ver 
schaffen als bisher, des mit der Selbstbewirtschaftung verbundenen 
Risikos, der Schwierigkeiten und Plackereien ledig zu werden, 
sich gegenüber dem jeweils nach der Fruchtbarkeit des Bodens 
128. Einl. unter „Geschichte des hochstiftischen Besitzerwerbs“. 
129. Vgl. dazu v. Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte II, 3. Ab 
schnitt, besonders S. 150ff.; III/l., 3. und 4. Abschnitt S. 208ff., 265ff.; 
Kößschke, Grundzüge der deutschen Wirtschaftsgeschichte bis zum 
17. Jh. in: Grundriß der Geschichtswissenschaft von Alois Meister II/l 
(1923) S. 140 ff.
	        
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