Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

XXXII 
Einleitung 
Regierungszeit dieses Bischofs geführt und zwar rund in die 
Zeit um 1255. So werden, um einige Belege herauszugreifen, 
die Orte im Lande der Abtei aufgezählt, „in quibus Chunradus 
de Valchinstein iudicium tenuit post obitum domini H(einrici) de 
Waessenberch contra iusticiam“ 48 ). Gemeint ist der Ministeriale 
Konrad II. von V., urkundlich 1218—1248; Heinrich von Waxen- 
berg starb als leister männlicher Sprosse seines Geschlechtes ca. 
1220. Hochstiftische Besitzungen in OÖ. „ceperunt nobis vacare 
de morte Ottonis de Tegernbach“ 49 ); genannter passauischer 
Ministeriale starb ca. 1250. Rapoto de Ezzenpach, urk. ca. 
1246—1257, wird als lebend genannt 50 ). In der Umgebung von 
Schärding (OÖ) besigt Hugo von Safferstetten eine Reihe hoch- 
stiftischer Güter zu Pfände 51 ); er gab sie aber, wie uns eine 
Urkunde vom 24. 4. 1261 belehrt 52 ), in diesem Jahre ans Hochstift 
ledig, um sie dann bis zu seinem Tode ca. 1262 zu Leibgeding 
zu besitzen. 
Zieht man aber für die Frage nach der Zeit der Redaktion 
von P 3 A auch noch die in P 2 A nicht vorhandenen Aufzeichnungen 
in Betracht, so führen die genealogischen Hinweise noch etwas 
weiter zurück gegen das Jahr 1250. Denn das Urbar P 3 spricht 
von zwei „villicationes in Pillungsperge (bei Landau a. J.), quas 
occupant duces Bavarie“ 53 ), ebenso von Eigenbesitz des Gott 
schalk von Tannbach bei Landau, den die Herzoge von Bayern 
widerrechtlich inne haben 54 ). Gemeint sind aber die herzoglichen 
Brüder Ludwig und Heinrich von Bayern, die seit dem Tode 
ihres Vaters Otto II. (f 29. 11. 1253) bis zur Teilung von 1255 
gemeinsam das Herzogtum Bayern regierten. Ulrich von Mäm- 
wähnten Aufschrift auf dem aufgepickten Blatte zu Anfang der Hs.: 
„Istum librum scribi fecit dominus Otto Pataviensis episcopus dictus de 
Lonstorf“, die ebenso richtig auch an den Kopf der Hss. P 2 und P 4 ge- 
seljt sein könnte. Wie ich nachträglich feststellen konnte, wendet auch 
der ausgezeichnete Kenner des ma. Passauer Urkundenwesens Freiherr 
O. von Mitis die Bezeichnung „Lonsdorfer Kodex“ in dem von mir ver 
tretenen Sinne an, so von P 4 in Studien z. älteren österr. Urkunden 
wesen S. 164. 
48. P 2)s Nr. 737 f. 
49. P 2 , 3 Nr. 1286. 
50. P 2 , 8 Nr. 1007. 
51. P 2l3 Nr. 1021. 
52. P 4 f 40; als Regest MB. 29 b 176. 
53. P 2/3 bei Nr. 377/8. 
54. Ebenda bei Nr. 380/1.
	        
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