Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

XXIV 
Einleitung 
r. Sp. und fl’, was auf Nachträge schließen läßt und wofür auch 
die verschiedenen hier tätigen, von P 3 A stark abweichenden Hände 
sprechen. Doch gehören alle diese Einträge nach Inhalt und Schrift 
zweifellos dem 13. Jh. an, so auch die Aufschrift des aufgepickten 
Blattes: „Istum librum scribi fecit dominus Otto Pataviensis 
episcopus dictus de Lonstorf“, welche im Schriftcharakter von 
dem folgenden Eintrag abweicht und sicher erst später, jedoch 
noch im 13. Jh. übergeschrieben wurde. Alle vier Teile (Zehent 
häuser und Inwärtseigen im Amt Ebelsberg, Inwärtseigen zwischen 
Hausruck und Eferding, Besitzungen an der Traun und Enns) sind in 
Buchkursive geschrieben, davon Teil 1 und 2 von einer in P 3 nicht 
wiederkehrenden Hand, Teil 3 (f 1 r. Sp.) sehr ähnlich jener Hand, 
die den späteren Eintrag über die Güter des Heinrich von Drachs- 
ling schrieb, und endlich Teil 4 (f 1’) in der Schrift sehr ähnlich 
oder wohl gleich dem Nachtrag betr. der Inwärtseigen um St. 
Pölten f 29 und der Bücherlisten f 5’—7 25 ). Die in Pu f 89 
aufgenommenen Einträge aus dieser Reihe (Zehenthäuser und 
Inwärtseigen im Amt Ebelsberg) sind dort die Reihenfolge von 
P 3 A unterbrechend hinter den Lehen dies- und jenseit der Enns 
(f 88’) eingefügt. Die kleine Urbarnotiz endlich hinter einer nach 
getragenen Urkunde von 1426 26 ) am unteren Blattrande von P 3 
f 7’ bietet in sehr kleiner Buchkursive und blasser Tinte von einer 
Hand, die in P 3 nicht wiederkehrt und noch dem 13. Jh. ange 
hört, die Einkünfte der Hofmark Wieselburg in Niederösterreich 27 ). 
d) Verhältnis von P2 zu P 3 . 
(Korrespondenzen zwischen P2 A und P 3 A, das Plus von P 3 , 
gemeinsame Vorlagen von P 2 A und P 3 A, ihre Vorläufer, Zeit 
der Redaktion von P 2 A und P 3 A ca. 1250/5; Drucke) 
Vergleicht man die in P 2 und P 3 überlieferten Urbare nach 
Inhalt, Anordnung, Sprache und Format, so ergibt sich eine weit 
gehende Ähnlichkeit, zumal wenn hiebei nur die in P 3 von 
der Hand A geschriebenen Teile berücksichtigt werden. Sie ist 
in dieser Ausgabe, wo die den beiden Handschriften gemein 
samen Posten zu einem Texte verarbeitet sind, leicht übersehbar; 
25. Daß letztere erst nach dem Tode des Bischofs Otto v. Lonsdorf (f 1265) 
niedergeschrieben wurden, beweist die Notiz f 6’ r. Sp.: „libri domini 
Ottonis episcopi Pataviensis, quos reliquit...“ (MB. 28 b 486). 
26. S. oben S. XVII. 
27. Der Eintrag über Wieselburg fehlt in P n .
	        
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