Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

Bettdienste in Passau. 
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Item idem tenetur coquine episcopi et honestis hospitibus 
et dapifero in scutellis, quotquot necesse fuerint, providere. 
Item Gebehardus a ) Cocus vel successor suus tenetur co 
quine in omnibus necessariis preter caldaria, que dabit iudex 
trans Pontem 972 973 , largissime providere b ). 
[P 3 f 180’] *) Vermerckt die pett, die einem 
yglichen newen c) bischof hie ze Passaw in seinen hof von 
ettlichen hewsern hie gehören ze dienen, als dann die 
dem hochwirdigen fürsten und bischoff Leonarten nach 
dem spruch, zwischen sein und der stat Passaw ge- 
scheen 978 , seinen gnaden sind gedient worden: 
Von erst auf dem Stain 974 * , da ettwenn der Erl 
a) P 3 : Gebhardus. 
b) Darnach in P 2 eine Urkunde über eine Tradition des Grafen Otto von 
Klamm (OÖ) vom Ende des 12. Jh. (MB. 28 b, 174), in P 3 eine Urbar 
notiz über Hörige in Eholfing, BA. Passau; s. S. 70. 
*) Die folgende Liste von 25 an den bischöflichen Hof zu liefernden 
Betten aus P 3 f 180’—181, in sauberer Buchkursive des 15. Jh. geschrieben, 
findet sich hinter der Kopie eines zu Basel über Recht und Gerichts 
barkeit der Passauer Bürger gefällten Hofgerichtsspruches vom J. 1434 
(MB. 28 b, 442—444; selbst abgedruckt ebenda S. 450. Die am Kopf 
der Liste dort abgedruckte Jahreszahl 1425 steht nicht in der Handschrift). 
c) Obergeschriebener Nachtrag von gleicher Hand. 
972. Der Innbruckrichter, Propstrichter des bischöflichen Innbruck- 
amtes. — Vgl. zur Dreiteilung der Passauer Gerichtsbarkeit des Ver 
fassers Passauer Stadtrecht S. 25. Doch ist das dort aus MB. 29 b, 238 
(s. P 4 Nr. 998) zitierte „officium trans Pontem Patavie“ vom J. 1255 
kaum nur als Gerichtsamt, sondern auch als das hochstiftische Wirt 
schaftsamt enhalb der Pruck zu verstehen. 
973. Es ist hier offenbar auf den sog. Fünferspruch vom 17. 7. 1432 während 
der Regierung des Bischofs Leonhard von Layming (1423—1451) Be 
zug genommen (MB. 28 b, S. 522 ff., bes. S. 526, Z. 23—29). — Die 
Zahl der an den bischöflichen Hof zu liefernden gerichteten Betten 
beträgt in folgender Liste 25; nach dem Fünferspruch und der For 
derung des Bischofs Leopold I. vom J. 1624 (Bericht und Auskünfte 
von der Stadt Passau in HStAM., Hochstift Lit. 108, S. 54) dagegen 
wie nach P 3 f 22 werden 24 Betten verlangt, während in P 2 f 7 zwei 
weitere, also 26 aufgezählt werden, wodurch vielleicht die ältere 
Leistung zum Ausdruck kommt. 
974. Residenzplatz Haus Nr. 7, seit ca. 1180 als Sit$ des Geschlechtes 
„Auf dem Stein“ bezeugt.
	        
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