Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

Einleitung 
XVI 
Der ganze Kodex zerfällt in etwa vier Teile: 
1. Einen hauptsächlich urbariellen Teil f 1—37. 
2. Einen älteren urkundlichen Teil in lateinischer Sprache, 
der f 39—149 Kopien von Urkunden des 8. Jh. bis Ende des 13. Jh. 
enthält und abgesehen von wenigen Nachträgen von verschiedenen 
Händen des 13. Jh. stammt 9 ). Dabei ist es für uns von besonderem 
Interesse, daß f 40—86’ von dem in P 3 am stärksten vertretenen 
Schreiber (Hand A) bestritten wird, der sich in den Urkundenkopien 
der Zeit bis 1245 nachweisen läßt. 
3. Einen jüngeren urkundlichen Teil, fast durchwegs in deut 
scher Sprache f 150—201’ (darunter aber f 187—201 unbeschrieben), 
209’—212, der inhaltlich bis zur Mitte des 15. Jh. reicht, mit Ko 
pien von Urkunden und Aufzeichnungen hauptsächlich das Hoch 
stift und Rechtsordnungen der Stadt Passau betreffend, aus der 
Zeit des 14. und 15. (in wenigen Stücken auch des 13.) Jh., von 
Händen des 14. und 15. Jh. 
4. f 214—227: Eine Kirchenmatrikel des Hochstifts Passau von 
einer Hand des 15. Jh., daran anschließend f 227’—230 eine passau- 
ische Kanzleiordnung von 1438 und ein Schiedsspruch zwischen 
Bischof Leonhard und Stadt Passau nebst Inhaltsangabe der hiezu 
vorgelegten Rechtsbriefe der Stadt Passau in Schrift des 15. Jh. 
Betreffs des Teiles 1 (f 1—37 nebst dem vor f 1 aufge- 
klebten, unnumerierten Blatt am Anfang des Kodex) ist noch im 
besonderen zu berichten: 
b) Teil 1 (wesentlich urbarieller Teil). 
Auch diese Partie kann nur im ganzen als Urbar bezeichnet 
werden. Urbariellen Inhalts sind: das aufgepickte Perg.-BI. 
vor f 1, dieses selbst und als Grundstock f 8—37. 
Von den Blättern 2 (2 r ist unbeschrieben) bis 7 ent 
halten: 
f 2’ und 3 den Landtag in der Ilzstadt vom 26. 10. 1256 
(MB. 28b, 510 f), f 3’—5 die Mauterträgnisse des Klosters Nie 
dernburg (MB. 28 b, 507 f.), f 5’—7 ein Verzeichnis der ca. 1259 10 ) 
im Passauer Domsakrar vorhandenen und überdies der von Bischof 
9. Ebenso der Index zu genannten Urkunden f 202—209 (Urk. Nr. 266 auf 
f 209). 
10. Diese Jahreszahl, nicht aber die in MB. 28 b 484 fälschlich abgedruckte 
1254 steht in P 3 f 5’ 1. Sp.
	        
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