Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

Einleitung 
XCIX 
diesen Fällen Spaltendruck verwendet und das Mehr von P 3 in 
rechter Kolumne eingereiht. Wo P 2 überhaupt keine Entsprechung 
bietet, wurde um dies zu kennzeichnen an Stelle der linken 
Spalte, die für P 2 und den aus P 2 undP 3 erarbeiteten 
Einheitstext Vorbehalten wurde, etwas Raum freigelassen. 
In gleicher Weise wie für P 3 wurde rechte Spaltenbildung oder 
Einrücken nach rechts auch für besondere Überlieferung 
im Urbar des Kodex P n f 76—97, das ja in der Hauptsache 
auf einer treuen Kopie von P 3 beruht, in Anwendung gebracht, 
jedoch Kursiv druck benugt um diese Partien aus P u von P 2 
oder P 3 übersichtlich abzuheben. In besonderen Fällen wie bei 
der Herrschaft Marsbach, deren Urbar für das 13. Jh. nur in P 3 
und zwar in zwei Redaktionen überliefert ist 269 ), und bei dem 
als Nachtrag überlieferten Zehntverzeichnis der Pfarrei Stad 
lau (NÖ) 270 , dem in der Hs. Nr. 655 des Wiener Staatsarchivs 
eine korrespondierende Aufzeichnung gegenübersteht, die mit 
dem Passauer Zehntverzeichnis unmittelbar sachlichen Zusammen 
hang zeigt 271 ), sind diese beiden sich entsprechenden Texte in 
zwei Spalten einander gegenübergestellt; jedoch wurde wie bei 
anderen in P 2 fehlenden Posten etwas nach rechts eingerückt* 
Recht verwickelt wurde die Editionsfrage da, wo den 
Aufzeichnungen der Kodizes P 2 und P 3 (= P u f 76—97) 
nahe korrespondierende und inhaltlich nicht zu trennende 
aus dem Kodex P 4 gegenüb erstehen. Das gilt z. B. für 
eine Reihe von Einträgen über die R i e d m a r k 272 ). Die mehrfachen 
Wechselbeziehungen der Hss. verlangten auch für den Druck eine 
besondere Behandlung. In diesen Fällen erschien es dem Heraus 
geber als das einzig richtige Auskunftsmittel den Dreispaltendruck 
anzuwenden. Freiherr v. Handel-Mazzetti griff in der Studie 
„Das Gemärke von Wildberg“ (JBMusFC. 57, 1899, S. 4, 5 des 
Sonderabdrucks) in ähnlicher Lage ebenfalls zu mehrspaltigem 
Abdruck. Bei dem Posten Ellenbrechtskirchen 273 ), wo P 2 
in der Hauptsache das Güterverzeichnis überliefert und nur für die 
Orte Aholming, Penzling und Gergweis auch die Leistungen auf 
269. Text in P 3 , 3 bei Nr. 797 ff. 
270. Text in P 3/3 bei Nr. 1869 ff. 
271. Landesfürstliche Urbare Ober- und Niederösterreichs enthaltend; sie 
ist abgedruckt von Chmel, Notizenbl. 5, S. 383 und zuletjt in kritischer 
Ausgabe von Dopsch, Landesf. Urbare S. 117—123. 
272. Text in P 3(3 bei Nr. 1922 ff. 
273. Text in P 2/3 bei Nr. 342 ff.
	        
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