Volltext: Anleitung zur Erforschung und Beschreibung der kirchlichen Kunstdenkmäler

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Geschichte des Gotteshauses. Rubrik I. 
1. Welchen Namen hat -a« Kirchengebande? Hatte das Kirchengebäude 
einst einen anderen Namen, und welchen? 
Jedes Kirchengebäude hat einen eigenen Namen. Diesen 
Namen erhielt das Kirchengebäude entweder von seiner beson¬ 
deren kirchlichen Bestimmung, z. B. Dom, Pfarrkirche, 
Spitalkirche; oder von dem Geheimnisse des Glaubens, 
zu dessen Verehrung oder Verherrlichung dasselbe errichtet wurde, 
z. B. Dreifaltigkeitskirche, Heiligengeistkirche, oder von dem 
Heiligen, dem zu Ehren jene Kirche geweiht worden ist, z. B. 
St. Pcterskirche. Manches Kirchengebäude verdankt seinen Namen 
dem Orte, in welchem selbes errichtet wurde; oder der Lage, 
z. B. an einem Flusse, oder am oder im Walde, z. B. Nußbach, 
Schlierbach, Waldzell, Waldneukirchen; oder dem besonderen 
Verhältnisse zn anderen Kirchengebäuden in Bezug ans Alter, 
höhere oder tiefere Lage, z. B. Altzell, Neuzell. Manches Kir- 
chengcbäuve erhielt seinen Namen entweder von dem Mate¬ 
riale, aus welchem es ursprünglich, oder doch sehr frühzeitig 
erbaut worden ist, z. B. Holzhausen, Steinerkirchen; oder von 
der Familie, oder von den Personen, die dasselbe gestiftet 
haben, oder endlich von jener Klasse von Menschen, die 
dasselbe ursprünglich benützt haben, z. B. Fischelbam, d. i. die 
Fischerheimat. — Mit dem Namen hat indeß bei manchem Kir- 
chengcbäude im Laufe der Zeiten eine theilweise oder gänzliche 
Abänderung stattgefunden. Diese Namenveränderungen sind theils 
durch die Veränderungen, welche im Laufe der Zeiten mit der 
Bestimmung oder mit der Widmung des Gotteshauses vorgc- 
nommen wurden, theils durch die Veränderungen, welche die 
Sprache selbst erlitten hat, verursacht worden. 
Der Forscher wolle die Namen, welche das Kirchengebäude 
in den verschiedenen Jahrhunderten hatte, in der jedesmal übli¬ 
chen Schreibweise genau bezeichnen und auch angeben, ob diese 
Veränderung des Namens nicht vielleicht mit einer Verände¬ 
rung der Bestimmung oder der Widmung des Gotteshauses im 
Zusammenhänge stehe.
	        
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