Volltext: Geschichte des uralten und seit Jahrhunderten um Landesfürst und Vaterland höchst verdienten, theils fürstlich, theils gräflichen Hauses Starhemberg

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»großen Schaden, und darum zu Wiederlegung geben ein Tütl 
»bey Starhemberg, dient fünf Schilling Pfenning.« 
Die Biöthümer, Kirchen und Klöster hatten in jener Zeit je 
des seinen Advokaten oder Kirchenvogt. In Rücksicht der Bis- 
thümer waren die meisten derselben noch nichts anderes, als des 
sen erste Beamten, welche die Bischöfe selbst wählten. 
Eine ganz andere Beschaffenheit hatte es mit mehreren Klö 
stern , von denen sich die Stifter derselben selbst die Vogtey und 
zwar auch für ihre Nachkommenschaft ausbedungen, oder die 
sich, um dem Drucke ihrer Nachbarn zu entgehen, um mächtige 
Schutzherrn umsehen mußten. Diese waren hernach erblich, und 
kommen mit in die Theilung der Familien - Güter. 
Den Vögten lag die Verwaltung der Gerechtigkeit ob, und 
da die Klöster eine Menge Güter über ihre erste Mitgift sich er 
worben, so dehnte sich hernach des Vögten Gerichtsbarkeit und 
Verwaltung auch auf diese aus. Für die Ausübung der Ge 
richtsbarkeit bezogen die Vögte den dritten Theil der Strafgel 
der, einige Güter als Lehen, und andere Gefälle, und so man 
che Vortheile. 
In einer Urkunde Kaisers Otto II. für die Kirche von Aschaf 
fenburg vom Jahre 976 sind die Rechte eines Vogtes ziemlich 
genau bestimmt. 
»Die Kirche« heißt es da, »soll in allen ihren Gütern nur 
«einen Advokaten haben. Bey einem allgemeinen Gerichtstag soll 
«jede Familie eine Maaß Haber, die man Firdeil nennt, und 
«einen Pfenning zahlen. Jeder Mayerhof soll auch das Seini- 
»ge den Vögten zahlen« re. rc. (Schmidt Geschichte der Deut 
schen 2. Theil, Seite 173) Herr Gundacker von Starhemberg 
machte nun Anspruch auf die Vogtey des Klosters Lambach. 
Diese Ansprüche rührten von der Abstammung von den Ot 
tokars, Markgrafen von Steyer her, welche wahrscheinlich als 
Erben der Grasen von Lambach, Schußvögte über die Güter deö 
Klosters Lambach und des Bisthums Würzburg geworden sind. 
Denn in einer Urkunde von mo nennt der Bischof Em- 
brico den Markgrafen Ottokar seinen und des Klosters Lambach 
Schutzvogt. 
Allein durch eine Urkunde vom Jahre 1222 befreyte Leopold, 
Herzog von Oesterreich und Steyermark, das Kloster Lambach 
auf immer von jeder Vogtey-Last. Diese Befreyung bestätigte
	        
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