Volltext: Geschichte des uralten und seit Jahrhunderten um Landesfürst und Vaterland höchst verdienten, theils fürstlich, theils gräflichen Hauses Starhemberg

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ȟber deren Eltern, Geburtsjahr und Lebensgeschichte weder auS 
»den vorhandenen vielen alten Stammbäumen, noch aus Urkun- 
»den oder Büchern etwas Mehreres aufgefunden werden konnte, 
und zwar: 
1) 3 Glieder dieser Familie, welche in der Familiengruft zu 
Helmonseed mit folgenden Inschriften begraben liegen, von wel 
chen aber sonst nirgend etwas zu finden war. 
a) Anno domini MCCCCLXXIIII an den heil. Pfingst- 
abend ist gestorben der edle wohlgeborne Herr Herr Heinrich 
von Storhemberg, dem Gott gnadt, und hieher begraben. 
b) Hir liegt begraben die Wohlgeborne Frau Frau Johanna 
von Starhemberg, geborne von Rottenburg re. die gestor 
ben ist am Sambstag nach St. Michael der neunten Stund 
gegen der Nacht, der Gott.jhrer Seel gnädig sey. Anno 1510. 
c) Hier liegt begraben der wohlgeborne Herr Herr Johann 
von Starhemberg ist gestorben zu Linz am Pfingstabend 
Anno domini 1517. 
Auch liegt hier begraben Frau Frau re. 1494. 
2) In einer im Archive der Nied. Oest. Stände in Wien be 
findlichen Urkunde, nähmlich dem Heurathsbriefe Herrn Cadolts 
von Eberstorf von 1346 kömmt ein Herr Ulrich von Starhem 
berg als Zeuge unterschrieben, und dessen Jnsigl vor, von wel 
chem Herrn Ulrich sonst nirgends etwas zu finden ist, da erst 
jener Herr Ulrich von Starhemberg, als der erste dieses Nah 
mens bekannt ist, der im Jahre 1474 starb. 
3) Kommt in Hohenecks, zweyten Bande, Seite 143, ein Herr 
Adam von Starhemberg vor, welcher mit Frau Magdalena, 
Tochter des Herrn Wolf von Lichtenstein, von Niklspurg, und 
Frau Benigne von Puchheim, verehelicht gewesen seyn soll, wel 
che Frau Magdalena vorher die Braut des Herrn Cyriak, Frey 
herr« von Pollhaim gewesen seyn soll, der aber im Jahre i582 
als Bräutigam starb. 
Von diesem Herrn Adam von Starhemberg ist nicht ein 
mahl sein Nahme, noch sonst etwas irgend zu finden. 
Von den ansgezeichneten Verdiensten des theils fürst 
lich, theils gräflichen Hanfes Starhemberg. 
Es gibt in der Kirche und im Staate keine erhabene Würde, 
ein großes und ehrenvolles Amt, welches nicht aus dem Ge-
	        
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