449
Bekhennen für Uns und Unsere Nachkommen, am Reich auch un
sern Erbkönigreich, Fürstenthum und Landen, öffentlich mit diesen Brief,
und thun kundt allermaniglich: Wiewohl die Höhe der Römischen Kaysl.
Würdigkeit darin Uns der Allmächtige Gott nach seiner väterlichen Für-
sehung gesetzt hat, durch Macht Ihres erlauchten Thronnes mit vielen
herrlichen Edlen Geschlechtern und Unterthannen geziert. Jedoch weil
solche Kaysl. Hoheit jemehr die Uralte Edle Geschlechter Ihren adeli-
chen Herkommen, Tugenden und Verdienen nach, mit Ehren, Würden
und Wohlthaten begabt werden, je herrlicher der Thron kayserl. Ma
jestät glanzet, und scheinbarlicher gemacht wird, auch die Unterthannen
durch Erkenntniß Kaysl. Mildigkeit zu desto mehr schuldiger gehorsamen
Verhaltnuß, Ritterlichen Adelichen Thaten und getreuen, stetigen, be
ständigen Diensten bewegt und verursacht werden. Und wir dann aus
jetzt berührter kaysl. Hoheit angebohrner Guete und Milde in Gnaden
vorderist geneigt sein. Aller und Jeglicher Unser und des heil. Reichs
auch Unserer Erbkönigreich, Fürstenthumb und Landen Underthannen
und Getreuen Ehr, Würde, Aufnemmen und Wohlstandt zu betrachten
und zu befürdern, So seynd Wir doch mehr und begirlicher gewogen,
deren Namen Stammen und Geschlecht in höhere Ehr und Würde zn
erheben / und zu setzen; Welcher Voraltern und Sie von Uhralten Rit-
termassigen Standt gebohren und Herkommen, auch sich in Unserer und
des heil, römischen Reichs, sowohl Unserer Erb - Königreich , Fürsten
thumb und Landen obliegenden wichtigen Sachen und Geschäften mit
treuen gehorsambisten Diensten vor andern standhastig erzeigen. Und
wir damit nicht weniger gnediglich angesehen wahrgenohmen und zu
Gemüth gezogen; Was Massen das Uralt herrliche Geschlecht deren von
S t a h r e m b e r g , so von den alten vor viel unfürdenklichen Jahren
bekannten Graffen zu Steyer vermög glaubwürdigen Dokumenten und
bewehrter Historien unwidersprechlich herührig, auch desselben Schillt,
Helm und Wappen annoch führet, bey Unsern hochgeehrter Vorfahren
am Reich und Unsern löblichen Hnus Oesterreich vor mehr, dann sechs
hundert Jahren, in ansehnlichen fürnehmen Aembtern und Funktionen,
rühmblich und tapfer herkommen, und hernach mittlerweil in die Reichs-
Matrikul einverleibt worden.
Darzu die sehr angenehm getreue und Rittermäßige unverdroßen
nutz und ersprießliche Dienst, welche gedachtes Geschlecht, deren von
Staliremberg vor hochgenannten Unsern geehrten Vorfahren am Reich
und am löblichen Haus Oesterreich zu Kriegs- und Friedenszeiten er
zeigt, und bewiesen haben, deren rühmlichen Exempel und Fueßstapfen
nicht allein der Edel unser lieber getreuer Heinrich Wilhelm Herr von
Starhemberg auf Wiltberg, Unser Rath, Kämmerer und Obrister Hof-
marschalch in die zwainzig Jahre hero rühmlich nachgefolget, indeme
derselbe Weilandt den allerdurchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn
Ferdinanden dem andern römischen Kayser Unsern freundlich geliebten
Herrn Vattern, Lobseelichst und Christmildester Gedächtnuß theils an
Ihrer Majestät und L. Kayserlichen Hoff mit Verrichtung unterschiedli
cher Ansehnlicher Dienste, theils auch ausserhalb desselben in fürnehmen