371
das Recht der Ebenbürtigkeit in dem damit verbundenen Be
griffe verbleibt.
b) Die Häupter dieser Häuser sind die ersten Standeöherren
in de» Staaten, zu welchen sie gehören, und sie nnd ihre Fa
milien bleiben die privilegirteste Klasse in demselben, insbeson
dere in Ansehung der Besteurung.
c) Es sollen ihnen überhaupt in Rücksicht ihrer Personen,
Familien, Besitzungen, alle diejenigen Rechte und Vorzüge zu
gesichert werden oder bleiben, welche aus ihrem Eigenthums und
aus dessen ungestörtem Genusse herrühren und gehören.
Laut Kabinets-Schreibens des Kaisers von Oesterreich, ba
tikt Preßburg den 17. September 1825, (Eröffnung des k. k.
Oberhosmeisteramteö vom 19. September, und Regierungs - Zir
kulare vom 20. Oktober 1825) wurde die Titulatur der Personen
aus dem mittelbar gewordenen, ehemahls reichsständischen fürst
lichen Häusern festgesetzt, Und ihnen vermöge Beschlusses des
deutschen Bundestages vom 18. August 1825 das Prädikat
Durchlaucht ertheilet.
Zu diesem Ende ward auch das Verzeichniß dieser Fürsten
häuser bekannt gemacht, auf deren jedesmahligen Chef dieser
Bundesbeschluß seine Wirksamkeit zu äußern hat.
In der österreichischen Verordnung sind folgende als mittel
bar gewordene, ehemals reichsständisch-fürstliche Häuser auf
geführt , welchen das Prädikat Durchlaucht gebührt: Auer
sperg, Kaunitz-Rittberg, Khevenhüller-Metsch, Lobkowitz,
Metternich, Rosenberg, Starhemberg, Trautmansdorf.
361. Herr Joseph Georg Franz M. Theresia,
Herrn Georg Adam, Fürsten von Starhemberg, und dessen
zweyten Gattinn, Frau M. Franziska Josepha, Fürstinn von
Salm-Salm, zweyter Sohn, den 1. März 1767 zu Wien ge
boren, starb allda den 17. Februar 1768, und wurde den 20.
Februar in die Familiengruft zu Eferding begraben.
Herr Joseph Georg hatte Ihre Majestät die große Kaise
rinn Maria Theresia zur Taufpathinn, welche ihm eine jährliche
Pension von 1000 fl. zusicherte, worüber das Versicherungsde
kret von dem k. k. geheimen Kammeral- Zahlamte über jährliche
1000 fl. von den ungarischen Herrschaften Baranyavar und