Volltext: Geschichte des uralten und seit Jahrhunderten um Landesfürst und Vaterland höchst verdienten, theils fürstlich, theils gräflichen Hauses Starhemberg

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das Recht der Ebenbürtigkeit in dem damit verbundenen Be 
griffe verbleibt. 
b) Die Häupter dieser Häuser sind die ersten Standeöherren 
in de» Staaten, zu welchen sie gehören, und sie nnd ihre Fa 
milien bleiben die privilegirteste Klasse in demselben, insbeson 
dere in Ansehung der Besteurung. 
c) Es sollen ihnen überhaupt in Rücksicht ihrer Personen, 
Familien, Besitzungen, alle diejenigen Rechte und Vorzüge zu 
gesichert werden oder bleiben, welche aus ihrem Eigenthums und 
aus dessen ungestörtem Genusse herrühren und gehören. 
Laut Kabinets-Schreibens des Kaisers von Oesterreich, ba 
tikt Preßburg den 17. September 1825, (Eröffnung des k. k. 
Oberhosmeisteramteö vom 19. September, und Regierungs - Zir 
kulare vom 20. Oktober 1825) wurde die Titulatur der Personen 
aus dem mittelbar gewordenen, ehemahls reichsständischen fürst 
lichen Häusern festgesetzt, Und ihnen vermöge Beschlusses des 
deutschen Bundestages vom 18. August 1825 das Prädikat 
Durchlaucht ertheilet. 
Zu diesem Ende ward auch das Verzeichniß dieser Fürsten 
häuser bekannt gemacht, auf deren jedesmahligen Chef dieser 
Bundesbeschluß seine Wirksamkeit zu äußern hat. 
In der österreichischen Verordnung sind folgende als mittel 
bar gewordene, ehemals reichsständisch-fürstliche Häuser auf 
geführt , welchen das Prädikat Durchlaucht gebührt: Auer 
sperg, Kaunitz-Rittberg, Khevenhüller-Metsch, Lobkowitz, 
Metternich, Rosenberg, Starhemberg, Trautmansdorf. 
361. Herr Joseph Georg Franz M. Theresia, 
Herrn Georg Adam, Fürsten von Starhemberg, und dessen 
zweyten Gattinn, Frau M. Franziska Josepha, Fürstinn von 
Salm-Salm, zweyter Sohn, den 1. März 1767 zu Wien ge 
boren, starb allda den 17. Februar 1768, und wurde den 20. 
Februar in die Familiengruft zu Eferding begraben. 
Herr Joseph Georg hatte Ihre Majestät die große Kaise 
rinn Maria Theresia zur Taufpathinn, welche ihm eine jährliche 
Pension von 1000 fl. zusicherte, worüber das Versicherungsde 
kret von dem k. k. geheimen Kammeral- Zahlamte über jährliche 
1000 fl. von den ungarischen Herrschaften Baranyavar und
	        
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