Volltext: Geschichte des uralten und seit Jahrhunderten um Landesfürst und Vaterland höchst verdienten, theils fürstlich, theils gräflichen Hauses Starhemberg

190 
»gelekst, ein vornehmer Höldt und Hoch Oestimirter Soldat, 
»nach geschlossenen Frieden mit den Türken, hat er sich nach 
»Haus begeben, allda Landobrister im Erzherzogthum Oesterreich 
»ob der Enns worden; hat einen einzigen Sohn verlassen, so 
»hernach im Krieg ohne Erben umkhommen, und ist im 61 Jah- 
»re seines Alters in Linz gestorben, Anno 1624.« 
An dieser Inschrift sind zwey Dinge zu berichtigen. Sie 
sagt: »Herr Gotthard habe nur einen Sohn verlassen, da er doch 
»drey hatte.« Dieß ist also dahin zu verstehen, daß zwey dersel 
ben in der Jugend noch bey des Vaters Lebzeiten starben; dann 
wird Herrn Gotthards Tod auf das Jahr 1624 gesetzt, welches 
falsch zu seyn scheint, indem Khevenhüller, ton». 10. S. 728. 
ausdrücklich erzählt: »Im Jahre 162s haben für Oesterreich ob 
»der Enns die zur Straffkommiffion zitirte Stande durch ihre 
»Gesandte den 18. Februar Jhro Kayserl. Majestät eine demü- 
»thige Supplickation (welche auch Helmhard Jörger, und Gott- 
»hard von Starnberg unterschrieben) überreicht, darinnen sie ihr 
»Unrecht erkennet, und derowegen um Pardon und Abstellung 
»der vorhabenden Kommission gebeten.« Woraus folgt, daß Herr 
Gotthard 1625 noch gelebt habe. 
159. Herr Ludwig, 
Herrn Rüdigers IX. Herrn von Starhemberg, und Frau He 
lene Zäcklinn, Freyinn von Frieda», dritter Sohn, geboren 
1564, war Herr der Herrschaft Albrechtsberg; zuerst K. Ma 
thias Kämmerer, dann Hofkammerrath, Verordneter des Herrn 
standes in Oesterreich unter der Enns, endlich vom Jahre I5h5 
bis 1620 Burggraf der Herrschaft Steyer; eine Würde, die da 
mahls nur Männern von vorzüglichen Eigenschaften und alt ade 
ligen Herkommen zu Theil wurde; indem, (wie.Preuenhuber 
esst. styr. bemerkt) ein Burggraf von Steyer in diesem Amte 
die Person des regierenden Landesfürsten selbst vertrat, und eine 
von der Landeshauptmannschaft des Landes ob der Enns ganz 
abgesonderte Gerichtsbarkeit über die Herrschaft Steyer ausübte; 
welches aus dem zwischen Albrecht und Leopold, Herzogen zu 
Oesterreich, im Jahre 1579 errichteten Theilungs- Instrumente er 
hellet, worin Oesterreich in drey Gerichtsbarkeiten abgetheilt vor 
kömmt; als in jene des Landmarschalls in Oesterreich unter der 
Enns; (damahls die Hofschrane zu Wien genannt; atens in die 
15 *
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.