Volltext: Geschichte des uralten und seit Jahrhunderten um Landesfürst und Vaterland höchst verdienten, theils fürstlich, theils gräflichen Hauses Starhemberg

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i5ß. Herr Paul Jakob n., 
Herrn Rüdigers IX., Herrn von Starhemberg, und Frau He 
lena Zäklinn, Freyinn von Frieda», ältester Sohn, geboren de» 
it. Dezember 1560, widmete sein ganzes Leben dem Hof- und 
Staatsdienste. Zuerst K. Mathias, Kämmerer, dann wurde er 
dessen geheimer Rath und General-Kommissär in Ungarn. Im 
Jahre 1622 begleitete er K. Ferdinand II. zum Reichstag nach 
Regenspurg. 
Die Stände Unterösterreichs setzten ein so nnbegränztes Zu 
trauen in Herrn Paul Jakobs Geschicklichkeit, Redlichkeit >»id 
Thätigkeit, daß sie ihn dreymahl zum Verordneten des Herrn 
standes wählten. 
Laut des im Archive zu Eferding befindlichen, vom Herr» 
Paul Jakob von Starhemberg eigenhändig am 1. Jänner 1587 in 
der Burg zu Eferding unterschriebenen Original-Theillibells ha 
ben sich die sechs Brüder, und Söhne Herrn Rüdigers, als: 
Herr Paul Jakob, Herr Gotthard, Herr Ludwig, Herr Bar- 
tholomä, Herr Martin und Herr Erasmus über die väterliche 
Verlassenschaft freundschäftlich ausgeglichen. 
Dadurch bekam Herr Paul Jakob Schönpichl, Herr Ludwig 
Albrechtsberg, Herr Martin Peuerbach, Herr Gotthard Efer 
ding, welches er aber 1568 an die Vormünder der Herrn Rei- 
chard und Erasmus von Starhemberg (Heinrichs Söhne) um 
86000 fl. und 300 Dukaten Leykauf mit dem Bedinge ver 
kaufte, selbes binnen 6 Jahren bis 15Y4 wiederum einlösen 
zu können. 
In dem angeführten Theillibelle kamen diese Herrn Brüder 
ausdrücklich überein, daß es bey dem löblichen Gebrauche ihrer 
Vorfahren ferners verbleiben sollte, vermög welchen allezeit der 
älteste des Nahmens nicht allein die kaiserl. und Reichslehen, 
sondern auch die Lehen, so von dem Hause Oesterreich, von dem 
Markgrafen von Brandenburg, von dem Hochstifte zu Paffau 
rühren, ordentlich zu Lehen empfangen müsse, so wie selber auch 
ihre rittermäßigen Recht- und Beutellehen bey Veränderungen 
zu verleihen hat. 
In diesem Theillibelle vom 1. Jänner 1587 wird sich auf 
den Vertrag, der zu Linz am 23. Juny 1584 zwischen den drey 
Theilen der Herrschaften Eferding, Schaumburg und Staust ge 
schlossen wurde, berufen. 
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