Volltext: Geschichte des uralten und seit Jahrhunderten um Landesfürst und Vaterland höchst verdienten, theils fürstlich, theils gräflichen Hauses Starhemberg

»Helms und Hauptwappens der Grafen von Steyer ohne interrup* 
»rion gebraucht haben, und bis auf diese Stunde gebrauchen; bey 
»welchen Umständen im gemeinen Rechte begriffen ist: quod si- 
»cut in caeteris rebusfacilis transitus est, adprimaevamrei 
»naturam , ita potissimum in hoc dignitatum veterum genere 
»retrotractio non difficulter locum reperiat cum praecli- 
»vius sit, nt id quod amissum et extinctum vere et reali 
sier non est, denuo quasi reviviscat et ad pristinum splen- 
»dorem revocetur, quam ut de novo aliquid ex nihilo pro- 
»creetur.« 
»Daher bäten sie um die kaiserliche Gnade, durch kaiser- 
»liche Declaration auszufprechen, sintemahl die r Geschlechter 
»von Losenstein und Starhemberg von Weiland dem Duringen, 
»gebornen Grafen von Steyer Ottokars Deszendenz und Stam- 
»men, «nwidersprechlich herrühren, deren Schild, Helmund 
»Wappen sie bis auf diesen Tag führen, daß auch sie und ihre 
»Erben und Nachkommen für solche alte Grafen gehalten werden.« 
Die Herren von Losenstein und Starhemberg baten also in 
diesem Gesuche nicht, um erst jetzt in den Grafenstand erhoben 
zu werden, sondern nur um »Wiedererhebung in den ihnen von 
»Rechtswegen ohnehin gebührenden alten Grafenstand« durch die 
kaiserliche Erklärung, daß ihnen als Abkömmlingen von den 
Markgrafen von Steher, dieser Grafentitel gebühre; welches 
auch in dem, Herrn Wolf Sigmund von Losenstein vom Kaiser 
Ferdinand H. im Jahre 1623 ertheilten Grafen - Diplome anerkannt 
wurde; wo es heißt: »wenn wir angesehen, daß das uralte her- 
»liche Geschlecht derer von Losenstein so von den alten vor vie-- 
»len unsürdenklichen Jahren abgestorbenen Grafen von Steyer 
»unwiderfprechlich herrührig sey, auch desselben Schild, Helm 
und Wappen führen re.« 
Daher heißt es auch in dem Fürsten-Diplome vom Jahre 
i?65 »Eben in Rücksicht deren seltenen Begabnissen, als deren 
»so stattlich als nützlichen Diensten, womit sich das Geschlecht 
»von Starhemberg in Kriegs- und Friedenszeiten, wie auch in 
»auswärtigen Verschickungen immer distinguiret, ist diesemnach 
»dem Heinrich Wilhelm seiner Nachkommenschaft und dem ganzen 
»Starhembergischen Geschlechte, des heil. röm. Reichs Grafen- 
»stand neuerdings verliehen und bestätiget worden re.« 
welche Worte neuerdings bestätigt deutlich anzeigen.
	        
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