Volltext: Geschichte des uralten und seit Jahrhunderten um Landesfürst und Vaterland höchst verdienten, theils fürstlich, theils gräflichen Hauses Starhemberg

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§- 3. 
Wie von den Markgrafen von Steyermark durch Herrn 
Düring I., welcher sich zuerst Herr von Steyer nannte, die fol 
genden Herren von Steyer, und von diesen wieder Herr Gund- 
acker I., der zuerst den Nahmen Starhemberg annahm, ab 
stammte, zeigen die Tabellen II. und III., aus welchen unwider- 
sprechlich erhellet, daß die ganze Familie Starhemberg unmittel 
bar von den alten Herren von Steyer, und also durch diese von 
den berühmten Markgrafen von Steyermark abstamme. 
Ich muß hier bemerken, daß einige Genealogen (mit wel 
chen auch ich übereinstimme) Herrn Dürings I. Vater, Herrn 
Adalbero II. für einen Sohn Ottokars III. halten, andere hin 
gegen behaupten, er wäre Ottokars III. Bruder gewesen; allein, 
man nehme nun daS eine, oder das andere an, so bleibt es in 
beyden Fällen wahr, daß Herr Adalbero II. Dnrings I. 
Vater (von welchem die nachherigen Herren von Steyer, und 
von diesen wieder die Herren von Starhemberg entsprossen) aus 
dem Geblüte der Ottokare, Markgrafen von Steyermark, ab 
stammten. 
§. 4. 
Eine noch deutlichere Uebersicht der Abstammung aller jener 
Familien, welche durch die Grafen von Steyer von den Mark 
grafen von Steyermark entsprossen, biethet die Tabelle IV. dar, 
aus welcher hervorgeht, daß 4 adelige Familien, i) von Ho 
henberg, welche im Jahre 1529; 2) von Pernegg, welche im 
Jahre 1532; 5) von Losenstein, welche im Jahre 1692 wieder 
erloschen, und 4) das noch im vollen Glanze blühende, theils 
fürstliche, theils gräfliche Geschlecht Starhemberg, ihre Abstam 
mung ganz gleich von deu Markgrafen von Steyermark herleiten, 
«eben welchen auch noch der 5. Zweig der Grafen von Steyer, 
der durch Herrn Düring II. fortgepflanzt wurde, bis Anfangs 
des 14. Jahrhunderts bestand. 
§. 5. 
So deutlich das bisher Gesagte die Abstammung der er 
wähnten Familien von den Markgrafen von Steyermark .erweiset, 
so halte ich es doch für zweckmäßig, da dessen ungeachtet einige 
hieran zweifeln wollen, noch mehrere höchst unzweydeutige hi-
	        
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