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§- 3.
Wie von den Markgrafen von Steyermark durch Herrn
Düring I., welcher sich zuerst Herr von Steyer nannte, die fol
genden Herren von Steyer, und von diesen wieder Herr Gund-
acker I., der zuerst den Nahmen Starhemberg annahm, ab
stammte, zeigen die Tabellen II. und III., aus welchen unwider-
sprechlich erhellet, daß die ganze Familie Starhemberg unmittel
bar von den alten Herren von Steyer, und also durch diese von
den berühmten Markgrafen von Steyermark abstamme.
Ich muß hier bemerken, daß einige Genealogen (mit wel
chen auch ich übereinstimme) Herrn Dürings I. Vater, Herrn
Adalbero II. für einen Sohn Ottokars III. halten, andere hin
gegen behaupten, er wäre Ottokars III. Bruder gewesen; allein,
man nehme nun daS eine, oder das andere an, so bleibt es in
beyden Fällen wahr, daß Herr Adalbero II. Dnrings I.
Vater (von welchem die nachherigen Herren von Steyer, und
von diesen wieder die Herren von Starhemberg entsprossen) aus
dem Geblüte der Ottokare, Markgrafen von Steyermark, ab
stammten.
§. 4.
Eine noch deutlichere Uebersicht der Abstammung aller jener
Familien, welche durch die Grafen von Steyer von den Mark
grafen von Steyermark entsprossen, biethet die Tabelle IV. dar,
aus welcher hervorgeht, daß 4 adelige Familien, i) von Ho
henberg, welche im Jahre 1529; 2) von Pernegg, welche im
Jahre 1532; 5) von Losenstein, welche im Jahre 1692 wieder
erloschen, und 4) das noch im vollen Glanze blühende, theils
fürstliche, theils gräfliche Geschlecht Starhemberg, ihre Abstam
mung ganz gleich von deu Markgrafen von Steyermark herleiten,
«eben welchen auch noch der 5. Zweig der Grafen von Steyer,
der durch Herrn Düring II. fortgepflanzt wurde, bis Anfangs
des 14. Jahrhunderts bestand.
§. 5.
So deutlich das bisher Gesagte die Abstammung der er
wähnten Familien von den Markgrafen von Steyermark .erweiset,
so halte ich es doch für zweckmäßig, da dessen ungeachtet einige
hieran zweifeln wollen, noch mehrere höchst unzweydeutige hi-