Volltext: Spezialortsrepertorium von Oberösterreich

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A. 
Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft. 
*) Anmerkung. Die zur Kenntnis der Statistischen Zentralkommission gelangenden Änderungen werden viertel¬ 
jährlich in den Statistischen Mitteilungen '(erscheinen seit 1908 halbmonatlich im Verlage Friedr. Irrgang in Brünn) 
veröffentlicht. 
Änderungen 
in der administrativen und gerichtlichen Einteilung des Landes (Abschnitte A—C) 
und in den Namen der Ortsgemeinden und Ortschaften (Abschnitt D)*). 
Die Seitenzahlen zum Aufsuchen der einzelnen Namen dieses Abschnittes sind im alphabetischen Namens¬ 
verzeichnisse (S. 178 ff.) bei den betreffenden Namen als zweite oder dritte Seitenzahlen mit vorangestelltem u. = „und" 
eingetragen. 
Seite 46. Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen wurde errichtet im Umfange der Gerichtsbezirke a) Gries¬ 
kirchen, bisher im politischen Bezirke Wels, b) Haag am Hausruck, bisher im politischen Bezirke Ried im Innkreis, 
c) Feuerbach, bisher im politischen Bezirke Schärding. In Tätigkeit seit 1. Juli 1911 (R. G. Bl. 1911. Nr. 76). 
c. 
Änderungen im Umfange von Ortsgemeinden. 
Betreffend die Vereinigung der Ortsgemeinde Sankt Peter bei Linz mit der Landeshauptstadt Linz, siehe 
Änderung B. 1. 
welche vom Tage der letzten Volkszählung bis Ende Dezember 1915 statt¬ 
gefunden haben. 
Diese Änderungen sind im Textè des Werkes bereits durchgeführt. 
Die Zahlenangaben vor den Änderungen, also nach dem Gebietsumfange zur Zeit der Volkszählung 
31. Dezember 1910, sind in der dem Abschnitte C folgenden Tabelle zu finden. 
Änderungen im Umfange der Gerichtsbezirke und der politischen 
Bezirke. 
Seite 80. 1. Die Katastralgemeinde Antiesenhofen wurde als Ortsgemeinde von Reicher s ber g (Seite 82) 
abgetrennt (L. G. Bl. 1911, Nr. 42). 
Seite 1. 1. Die Ortsgemeinde Sankt Peter bei Linz (siehe auch Änderung D. 14) des Gerichtsbezirkes Linz wurde 
am 1. Jänner 1915 mit der Landeshauptstadt Linz vereinigt (L. G. Bl. 1914, Nr. 93). 
Seite 97. 2. Die Ortsgemeinde Atzesberg, bisher im Gerichtsbezirke Rohrbach des gleichnamigen politischen 
Bezirkes, wurde mit 1. Mai 1915 dem Gerichtsbezirke Lembach zugewiesen (L. G. Bl. 1915, Nr. 23). 
Seite 156. 3. Die Ortsgemeinde Eber s tali zeli, bisher im Gerichtsbezirke Kreinsmiinster, politischer Bezirk 
Steyr, wurde mit 1. Jänner 1915 dem Gerichtsbezirke Lambach, politischer Bezirk Wels, zugewiesen (L. G. Bl. 1914, Nr. 46).
	        
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