Volltext: Sammlung von Nachweisen für die Verletzungen des Völkerrechtes durch die mit Österreich-Ungarn Krieg führenden Staaten [Hauptbd.] ; ([Hauptbd.] ; 1915)

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II. Verletzungen des Kriegsrechts durch Serbien und 
Montenegro. 
123. 
Das k. u. k. 8. Korpskommando an das k. u. k. Armee-Etappenkommando. 
Bjeljina, 11. August 1914. 
Ich lege nachstehende Meldung des k. u. k. Infanterieregiments Nr. 91 vor: 
„Franz Josephs-Feld, 10. August 1914. 
Hauptmann Tornas des Infanterieregiments Nr. 73 hat mir gestern mit 
geteilt, dah er eine verstümmelte, zum Teil in Verwesung tibergegangene Leiche 
eines Mannes des 10. Regiments gefunden hat. Die Leiche lag über einem 
ausgelöschten Feuer und hatte den Kopf und beide Arme vom Rumpfe abge 
schnitten. 
Fügner, Hauptmann m. p.“ 
Die Tat ist offenbar von Komitatschis verübt worden. Die 11. Gebirgs- 
brigade wurde verständigt, da der Mann wahrscheinlich gelegentlich einer 
Streifung an der Drina in die Hände der Komitatschis geraten ist. 
Sündermann m. p., 
Oberst. 
124. 
Graf Berchtold an die k. u. k. Vertretungsbehörden in neutralen Staaten. 
Telegramme. Wien, am 24. August 1914. 
Übersetzung aus dem Französischen. 
In der offenkundigen Absicht, die feindselige Haltung der serbischen 
Bevölkerung gegenüber unseren Truppen zu rechtfertigen, hat die serbische 
Regierung eine Reihe von Anklagen gegen unsere Soldaten erhoben. Demgegen 
über haben die in der Gegend von Schabatz in Serbien eingeleiteten Er 
hebungen bisher folgendes ergeben: 
Bei Schabatz wurden wiederholt österreichisch-ungarische Soldaten aufge 
funden, welche von den Serben verstümmelt worden waren. So ein Leutnant, dessen
	        
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