Volltext: 1913 und das erste Halbjahr 1914 (Dritter Band / 1922)

Ein militärischer Anfall von drei Seiten war augenscheinlich das 
Zukunftslos der Monarchie. Alle Mittel und Kräfte dagegen aufzuwenden, 
war dringendes Gebot, wenn man den Bestand des Reiches und der 
Dynastie nicht kampflos opfern wollte. 
Aus dieser Erkenntnis heraus war ich — wie schon aus früheren 
Stellen ersichtlich — unentwegt bemüht, die Ausgestaltung der Wehr¬ 
macht zu betreiben, ihr vor allem die erforderlichen Mannschaften 
(Rekruten) und finanziellen Mittel zuzuführen. 
Am 14. März teilte ich dem Honvedminister Baron Hazai, der mich 
besucht hatte, mit, daß ihm mein Antrag auf Erhöhung dies Rekruten¬ 
kontingents zugehen würde. Er meinte, es werde sehr schwierig sein, 
den Antrag durchzubringen. Ich bemerkte, es müsse sein; die Lage 
fordere dringend, sich dafür einzusetzen. 
Am 17. März überreichte ich den Antrag Gstb. Res. 1109 vom 
15. März auf Ausgestaltung der Wehrmacht Seiner Majestät. Am 
19. März verständigte ich hievon den Kriegsminister und die beiden 
Landesverteidigungsminister, auch übersandte ich jedem eine Abschrift 
des Antrages. 
Am 15. April betonte ich bei Seiner Majestät, wie wichtig es sei, 
daß das Gesetz über die Erhöhung des Rekrutenkontingents bis Sep¬ 
tember in Kraft trete. 
Am 27. Juli richtete ich nachstehenden a. u. Vortrag an Seine 
Majestät: 
„Gstb. Res. Nr. 3155. 
Euer Majestät 
geruhten den a. u. Vortrag des treugehorsamen Kriegsministeriums, 
Präs. Nr. 7620 von 1913, Allergnädigst entgegenzunehmen, in welchem 
auf meinen Antrag die Notwendigkeit dargelegt wurde, anläßlich der 
wesentlich geänderten politischen Lage und anbetrachts der spontanen 
bedeutenden Heeresentwicklung der europäischen Großmächte auch seitens 
der Monarchie nicht zurückzubleiben und mindestens jene Maßnahmen 
hinsichtlich Erhöhung des Rekrutenkontingents, sowie des normalen 
Budgets und einer besonderen einmaligen Ausgabe für Zwecke der 
bewaffneten Macht so rasch als möglich durchzuführen, deren Vernach¬ 
lässigung von schwerstwiegender Bedeutung für die Machtstellung der 
Monarchie sein müßte. 
Es war mir durch Euer Majestät Allergnädigst gewährt, diese 
Anträge auch mündlich bei einer mir Allerhöchst genehmigten Audienz 
in Schönbrunn darzulegen und zu vertreten. 
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