Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

schaft in den Kriegsstand einzuteilen, als zur dreifachen Ablösung in 
der Geschützbedienung notwendig ist. Der Rest der Mannschaft hat 
ohnehin nur untergeordnete Hilfsdienste zu versehen, welche eine spezielle 
Ausbildung nicht erfordern. 
Diese vorerwähnte Organisation wäre einer Teilung der Kompagnien 
in selbständige Halbkompagnien schon im Frieden vorzuziehen, weil 
Ausbildungsschwierigkeiten und Mehrkosten, die durch Bildung zahl¬ 
reicher kleiner Unterabteilungen entstehen würden, vermieden werden. 
Unter dieser Voraussetzung der Teilung der Kompagnien im Kriege 
ließe sich auch der Bedarf an 95 Feldkompagnien für den Angriff decken. 
Wenn aus den Standeserhöhungen in Krakau und Przemysl je sechs 
Kompagnien gebildet werden, verblieben bei der unvermeidlichen 
Belassung je eines Bataillons in Krakau und Przemysl, sowie an der 
San—Dnjestr-Linie (um daselbst auch eine Vorsorge für einen I-, R-Fall 
getroffen zu haben): 
in Krakau 8 + 6 = 14 Kompagnien, 
in Przemysl 4 + 6 = 10 „ 
in Summe . . 24 Kompagnien 
für Angriffszwecke, welche durch Teilung 48 Kompagnien ergeben würden. 
Ferner würden durch Teilung entstehen: 
beim Regiment Nr. 1 16 Kompagnien. 
„ neuen Angriffsbataillon Tirol .... 8 „ 
in Summe . . 48 Kompagnien, 
hiezu wie früher gerechnet 
von Krakau und Przemysl 48 „ 
durch welche der Bedarf von 95 Angriffskompagnien gedeckt wäre. 
Der Rekrutenbedarf für die Neuaufstellung der 12 Kompagnien (je 
6 in Krakau und Przemysl) ist durch die bei den Besatzungen erwähnte 
Standeserhöhung auf 150 Mann per Kompagnie gedeckt. 
Beilage 5 b. 
Pionier-Reorganisation. 
Ist die Notwendigkeit der Trennung von Pionieren und Pontonieren 
anerkannt, so handelt es sich zunächst um den Bedarf an beiden. 
a) Pioniere. 
Für die Ermittlung des Gesamtbedarfes ist der Kriegsfall I ma߬ 
gebend, weil in diesem mit dem Angriff auf zahlreiche Sperren und 
Bataillon 
16 
8 
ergibt Totale . . 96 Kompagnien, 
30" 
467
	        
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