Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

A nlage 1. 
Auszug aus dem Vortrag des Chefs des Generalstabes. 
Res. Glst. Nr. 510 vom 13. Feber 1911 (Bedenken gegen zu niedere 
Anforderungen des Reichskriegsministers). 
Anläßlich der Kürzung der finanziellen Anforderungen durch den 
RKM. meldet der Chef des Generalstabes, daß diese Forderungen des 
RKM. weit unter dem zulässigen Mindestmaß geblieben sind, die er als 
Chef des Generalstabes im Herbste 1910 angefordert habe. 
Der Chef des Generalstabes habe 1000 Millionen Kronen a'ys 
Minimum bezeichnet, der RKM. dagegen nur 260 Millionen Kronen 
angesprochen. Dies genüge aber kaum für die Kosten der Wehrreform 
und zur Sanierung der bestehenden Mißstände, geschweige denn für die 
dringend notwendige Ausgestaltung. 
Der Chef des Generalstabes habe außer den 260 Millionen, für welche 
der RKM. eintrat, noch 200 Millionen Kronen für die dringend notwendig 
gewordene Neubewaffnung der Infanterie und 119 Millionen für die 
Reichsbefestigung angefordert. Von diesen beiden Forderungen sei gar 
nicht gesprochen worden. 
Es sei mit Sicherheit vorauszusehen, daß von dem minimalen Reste, 
der — auf fünf Jahre verteilt — dem RKM. verbleiben werde, nachdem 
es die Kosten der Wehrreform gedeckt habe, nicht einmal die wichtigsten, 
auch vom RKM. geplanten Maßnahmen, wie Neubewaffnung der Gebirgs- 
kanonen-, Gebirgshaubitz-, Feldhaubitz- und schweren Haubitzformationen, 
wofür 127 Millionen Kronen veranschlagt waren, bestritten werden 
könnten. 
Das RKM. habe sich für fünf Jahre gebunden, mit dem angeforderten 
Betrage das Auslangen zu finden, d. i. bis 1915. Dennoch wird zu dieser 
Zeit ein Betrag von 57-1 Millionen Kronen ganz unbedeckt bleiben, 
welcher das Budget von 1915 belasten werde. Und zudem habe sich das 
RKM. der Möglichkeit der Geltendmachung einer Gegenleistung begeben, 
da die einzige Rekompensation, welche die Heeresverwaltung geben 
könnte — die Reduktion in der Dienstzeit auf zwei Jahre — schon jetzt 
im vorhinein preisgegeben worden sei. 
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