Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

Gründe für diese Festsetzung in Albanien. 
Nachdem die Monarchie schon den direkten Weg ans Ägäische Meer 
in andere Hände übergehen ließ, ist es geboten, ihren Küstenbesitz 
wenigstens in der Adria zu vergrößern und insbesondere die Bucht von 
Valona in ihre Hände zu bekommen, um, gestützt hierauf, ihre Seemacht 
entwickeln und zur Geltung bringen zu können. 
Albanien unter dem direkten Einfluß der Monarchie bildet ein wert¬ 
volles Gewicht den anderen Balkanstaaten gegenüber, falls es mit diesen 
zu Differenzen kommen sollte. Dieses Gewicht ergibt sich ebensowohl 
aus der geographischen Lage im Rücken Serbiens und Montenegros, falls 
diese in Konflikt mit der Monarchie geraten, wie aus der Zahl und Eigen¬ 
art der Bevölkerung, beziehungsweise der Stärke der aus letzterer zu 
bildenden Wehrmacht. 
Albanien im Einfluß der Monarchie schließt jeden andern Einfluß, 
insbesondere jenen Italiens aus. 
Albanien in derartigem Anschluß an die Monarchie wird ein frucht¬ 
bringendes Handels- und Verkehrsgebiet für diese. 
Aussichten für die Realisierung dieses Anschlusses. 
Die Albanesen, eine autochthone Rasse für sich, eingekeilt zwischen 
Slawen und Griechen, sind auf den Schutz einer Großmacht geradezu 
angewiesen und sind von früher her gewohnt, als solche Österreich- 
Ungarn zu betrachten. Es kann und muß daher angestrebt werden, daß 
die Bitte um diesen Anschluß von albanesischer Seite selbst erfolgt. Ist 
dies aber der Fall, dann fehlt den Großmächten die Handhabe, sich gegen 
diesen Anschluß zu stellen. 
Ausführbarkeit dieses Projekts. 
Erfolgt, wie oben vorausgesetzt, die Bitte um dieses Protektorat von 
albanesischer Seite, hat die Monarchie also nicht zu besorgen, bei der 
Durchführung auf Widerstand zu stoßen, so erschiene für letztere 
folgender Vorgang geboten: 
Militärische Besetzung; 
Einrichtung der autonomen Verwaltung; 
sukzessive Organisierung der nationalen albanesischen Wehrmacht — 
anfänglich im Schützenvereinswesen etc.; 
Bau von Kommunikationen. 
Anzustreben, beziehungsweise als Mitbedingung zu stellen wäre die 
Erklärung Valonas als ö.-u. Kriegshafen; diesfalls müßten dann dessen 
Befestigung und Einrichtung erfolgen. 
Was nun die militärische Besetzung anlangt, so wären nach grober 
Schätzung, und zwar unter der Voraussetzung widerstandslosen Ein¬ 
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