Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

ten und daß diese Gesichtspunkte auch der Beantwortung der serbischen 
Note zugrunde gelegt werden müssen. 
Aus dieser Genesis der ganzen Aktion kann wohl nur die eine 
Annahme resultieren, daß das Ministerium des Äußern nunmehr, 
gestützt auf das Bewußtsein eines im Jahre 1878 unter schwierigen Ver¬ 
hältnissen erworbenen Rechtes, die eigenen Interessen mit Energie ver¬ 
treten und auf der Revindizierung des strittigen Gebietes bestehen werde. 
Ich bin daher überrascht und empfinde es als Chef des General¬ 
stabes der bewaffneten Macht geradezu peinlich, daß das Ministerium 
des Äußern den Vorschlag macht, mit Rücksicht auf vorübergehende 
Schwierigkeiten die strittigen Gebiete einfach definitiv abzutreten, ohne 
eine wirkliche Gegenleistung zu verlangen, und zwar trotz der zweifel¬ 
losen Schädigung militärischer Interessen. 
Die Besorgnis, daß das Festhalten an den bezüglichen Ansprüchen 
zu Weiterungen führt, möge man Serbien überlassen, hingegen wäre es 
eben Aufgabe der Diplomatie, auf Grund des nunmehr autoritativ 
konstatierten eigenen Rechtes und im Bewußtsein des Rückhaltes durch 
unsere effektive Macht, unsere Ansprüche auch auf gütlichem Wege 
durchzusetzen, wozu ja durch die Möglichkeit einer in dem Staraca-Bett 
geführten Drina-Regulierung die beste Handhabe geboten ist. 
Sollte der gütliche Weg aber nicht zum Ziele führen, dann wäre 
vor der gewaltsamen Geltendmachung zweifellosen Rechtes nicht zurück¬ 
zuschrecken. 
Ich komme dabei sowohl vom rein militärischen Gesichtspunkte, 
als auch vom Standpunkte des staatlichen und militärischen Prestiges 
zu dem Schluß, daß für den Fall, als eine Grenzregulierung auf den 
von mir angegebenen Grundlagen nicht zu erreichen wäre, von einer 
Grenzregulierung überhaupt ganz abzusehen wäre, und daß es im 
weiteren Verlauf uns nicht schwer fallen würde, die Nachteile eines 
solchen, durch serbisches Verschulden ungeklärten Besitzstandes den 
Nachbarstaat fühlen zu lassen. 
Schließlich möchte ich noch vom rein militärischen Standpunkte 
erklären, daß durchaus kein Nachteil darin läge, wenn infolge von 
Grenzstreitigkeiten einzelne Garnisonen der 11. Gebirgsbrigade fall¬ 
weise, auch überraschend, zu besonderer Tätigkeit herangezogen würden, 
da solche Zwischenfälle nur geeignet erschienen, stagnierende Ruhe zu 
unterbrechen, militärischem Geist neue Impulse zu geben und die Vor¬ 
bereitungen für den Alarmierungs- und Mobilisierungsfall geradezu zu 
261
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.