Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

akzeptabel, daß der Talweg der regulierten Drina im Staraca-Bett 
führt. 
Ich muß darauf hinweisen, daß diese Angelegenheit durch den 
beabsichtigten Bau einer Normalbahn Raca—Bjelina—Celic noch an 
Bedeutung gewinnt. 
Ich bitte, das Ministerium des Äußern aufmerksam machen zu 
wollen, daß die dortige Ansicht, mit Rücksicht auf das »Kräfteverhält¬ 
nis« der beiden Armeen sei der Orenzfrage geringere militärische 
Bedeutung teizulegen, nicht als Argument gelten könne. 
Zur Beurteilung einer solchen Frage gehören konkrete Detailkennt¬ 
nisse, welche dem Ministerium des Äußern fehlen. 
Doch möchte ich meinerseits betonen, daß alle diese Grenzfragen 
um so größere militärische Bedeutung gewinnen, je weniger aktiv unsere 
äußere Politik ist und je mehr vorauszusehen ist, daß in kritischer Zeit 
die Verstärkung und Konzentrierung von Truppen in bedrohten Grenz¬ 
räumen aus Gründen der äußeren Politik Verzögerungen erfährt. 
Zu meiner Stellungnahme veranlaßt mich aber nicht nur die Not¬ 
wendigkeit, militärische Interessen des Alarmierungs- und Mobilisie¬ 
rungsfalles zu wahren, sondern auch die Überzeugung, daß durch den 
bedingungslosen Vorschlag des Ministeriums des Äußern, das Insel¬ 
gebiet östlich Bjelina definitiv an Serbien abzutreten, unser Prestige 
empfindlich geschädigt und — was am Balkan für den Kriegsfall von 
ausschlaggebender Bedeutung ist — das serbische Selbstgefühl außer¬ 
ordentlich gesteigert würde, weil die ganze Aktion den berechtigten 
Eindruck erwecken müßte, daß unser Verhalten unkonsequent und 
schwächlich ist und zweifellos als schmählicher Rückzug aufgefaßt 
und als solcher überall ostentativ affichiert werden würde. 
Unser Minister des Äußern hebt selbst hervor, daß die serbische 
Regierung »Zuflucht« genommen habe zu einer Interpretation des Ber¬ 
liner Vertrages, die als unhaltbar zu bezeichnen sei. Um dieser Über¬ 
zeugung vom eigenen Recht noch den Rückhalt einer streng objektiven 
und unparteiischen Prüfung zu geben, hat es das Ministerium des 
Äußern für gut befunden, die ganze Aktion aus dem Kreis intermini¬ 
sterieller Besprechungen herauszutragen und das Gutachten eines Mit¬ 
gliedes des internationalen Schiedsgerichtshofes im Flaag einzuholen. 
Dieses Gutachten, dem nun wohl autoritativer Wert beigemessen 
werden soll, charakterisiert die Beweisgründe der serbischen Note als 
völlig haltlos, so daß das Ministerium des Äußern selbst zur Folgerung 
gelangt, daß bei konsequenter Durchführung der gegebenen Rechts¬ 
grundlage die Inseln östlich Bjelina nicht bei Serbien verbleiben könn¬ 
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