Volltext: Geschichte des Landes ob der Enns. Erster Band (Erster Band 1846)

V. Kapitel. 
 
Politische Geschichte des Landes ob der Enns unter den Römern und Markomannen vom 
J. 15 v. Ch. bis 480 n. Ch. 
 
§. 16. 
 
Geschichte von Kaiser August bis zum Tode Kaiser Con¬ 
stantius des Großen. 
 
Auf einer sehr hohen Stufe der Macht stand das römische Reich unter dem 
Imperator Octavianus Augustus; die Stürme der Revolutionen waren vorüber 
und Ruhe folgte auf die blutigen Kämpfe. Im Inneren blühten die Künste 
und Wissenschaften, von außen war das Reich groß und gewaltig, der Rhein 
und die Donau machten die bestimmten Gränzen desselben gegen Norden nach dem 
Grundsätze des Kaisers Augustus 1), obwohl der erste Fluß doch in den Kämpfen 
gegen deutsche Völker überschritten wurde. Beide bildeten jedoch noch länger die 
eigentliche Gränze 2). und sollten die Schutzwehre des Reiches gegen die gewal¬ 
tigen Stämme der Deutschen und ihre Einfälle seyn. August behielt sich über¬ 
haupt die Verwaltung der Gränzprovinzen vor, weil in denselben viele Truppen 
lagen, die ihm gehorchten; die anderen überließ er dem Senate und Volke3). 
Unter die ersteren gehörte offenbar Norikum oder doch wenigstens unser Land 
an der Donau, wie auch Dio Cassius sagt, daß alle nach jener Theilung der 
Provinzen zwischen Octavian und dem Senate im I. 29 v. CH. eroberten 
Länder ihm zufielen4). Ob er übrigens persönlich in unseren Gegenden war, 
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1) Sextus Rufus in breviario c. 7: Alpinis omnibus victis Noricorum provinciae accesserunt 
et limes inter Romanos et Barbaros ab Augusto per Vindeliciam, per Noricum, Panno¬ 
niam et Müsiam constitutus est. Tacit. annal. 1. I. c. 11. Addideratque (Augustus) consi¬ 
lium coercendi intra terminos imperii , incertum metu an per invidiam. Dio Cassius 1. LVI. 
e. 33. Contenti praesente fortuna fines imperii proferre non cuperent, quippe quum difficulter 
imperium tantum servari possit. Auf Münzen heißt es: In Danubio salus. 
2) So noch unter Liberius und Claudius; Aurelius Victor de Caesaribus c. 4 sagt: Re¬ 
tenti fines seu dati imperio Romano — Rhenus , Danubiusque ad septentrionem, Tacit. ann. II, 
c. 26, c. 19. Dio Cassius lib. 60 c. 30. 
3) Strabo lib. XVII. Dio Cass. lib. L1II. c, 12. p. 502. 
4) Dio Cassius 1. LIII, c. 12, p. 503. Quarum — quae post id tempus sub Romanam ditio¬ 
nem pervenerunt, semper imperatori accesserunt.
	        
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