Volltext: Geschichte des Landes ob der Enns. Erster Band (Erster Band 1846)

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den folgenden Regenten blühte der Handel in diesen Gegenden; wir haben zwar 
keine Urkunden darüber aus jenen Zeiten, aber es geht offenbar aus einer 
Thatsache aus dem Anfange des zehnten Jahrhunderts hervor. Es waren näm¬ 
lich bei K. Ludwig IV. (dem Kinde) viele Klagen von Bischöfen, Aebten, Gra¬ 
fen und anderen eingelaufen über die unbilligen und ungerechten Zölle, welche 
man den in die östlichen Gegenden Reisenden oder Handeltreibenden abnahm; 
daher befahl er dem österreichischen Markgrafen mit den Richtern die ganze 
Sache zu untersuchen. Zu dieser Kommission kamen auch vom Könige abgesandt 
der Erzbischof Dietmar von Salzburg, der Bischof Burkard von Passau und 
der Graf Ottokar. Sie wurde um das Jahr 906 zu R a s f o l t e s t e t u n 
abgehalten 1) und die erfahrensten, zuverlässigsten Männer dieser Gegenden 
wurden dazu eingeladen und aufgefordert, das, was sie darüber wissen, eidlich 
auszusagen. Sie führten nun auch an, welche Abgaben seit der Zeit Ludewigs 
des Deutschen, bis K. Arnulfs bestanden hätten; diese nämlichen wurden auch 
nun bestätigt und alle anderen abgeschafft. Wir führen aus diesem Zolltarife 
Einiges an: Schotten, welche bis nach Linz fahren wollen, bezahlen von 
einem Schiffe drei halbe Metzen und drei Scheffel vom Salze; von Sklaven 
ist da keine Abgabe; sie können aber handeln nördlich der Donau, wo sie wollen, 
bis zum Böhmerwalde hin 2). Baiern zahlen für ihren Salzbedarf, den sie 
einführen, nichts, auch ist ihnen und den Slaven, die Unterthanen Baierns 
sind, wenn sie kommen, um Lebensmittel einzukaufen, keine Abgabe aufzule¬ 
gen 3). Wer durch Betrug Kaufmannswaaren verschweigt, um keinen Zoll be¬ 
zahlen zu dürfen, verliert dieselbe sammt dem Schiffe. Salzwägen, welche auf 
der gesetzlichen Straße über die Enns fahren, sollen nur an der Url ein volles 
Scheffel zahlen; Schiffe aber, welche vom Traungaue sind, bezahlen nichts 4). 
Slaven, welche aus Böhmen oder Mähren kommen, um Handel zu treiben, 
dürfen dieses an dem Ufer der Donau thun, wo ein Platz dazu ist; sie müssen 
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Regensburg praevideat Audulphus et ad Lauriacum Warnarius. Et ut arma et brunias 
non ducant ad venumdandum. 
1) Oefele 1) boic. scriptores T. I. p. 718, aber besser in den Monum. boic. Vol. 28, 
III. Abthl. pag. 203. Der Ort ist wohl kein anderer, als Rafelstetten an der Donau, nicht 
weit von dem Einflusse der Traun in dieselbe, in der Pfarre Asten (bei St. Florian). — 
Kurz, Geschichte des Handels in Oesterreichs in älteren Zeiten. Linz, bei Haslinger, 1822, 
S. 5-8. 
2) L. c. Scoti, si inferius ire voluerint ad Linzam de una navi reddant tres semimodos 
idem tres scafilos de sale. 
3) Si vero Bauari vel sclavi istius patrie ipsam regionem intraverint ad emenda uictualia, 
sine theloneo em ant. 
4) Care salinarie, que per stratam legitimam Anesim fluvium transeunt ad urulam tan- 
tum unum scafil plenum exsoluant.— Sed ibi naves , que de Trungowe sunt, nihil reddant, 
sed sine censu transeant. Die Url fließt bei Seitenstetten und Oehling im Lande unter der 
Enns; dorthin führte also eine Straße, wo einst auch die Römer Wohnsitze hatten.
	        
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