Volltext: Geschichte des Landes ob der Enns. Erster Band (Erster Band 1846)

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XVII. Kapitel. 
Innere Geschichte des Landes ob der Enns während der zwei letzten Perioden. 
 
§. 54. 
Veränderung und Zustand der Verwaltung unter Kaiser 
Kart dem Großen und seinen Nachfolgern, — Markgrafen, — 
Gaugrafen,— Untergaue oder Centen. 
 
Nachdem K. Karl Baiern in Besitz genommen hatte, änderte er auch 
die bisherige Form der Regierung um; er setzte keinen Herzog mehr über 
dasselbe, sondern theilte es unter mehrere Grafen, damit keiner zu mächtig und 
fähig zum Widerstände oder zum Aufruhre würde 1). Doch über dieselben wurde 
ein Send graf gesetzt, welcher die Stelle des Kaisers vertrat2), und jährlich 
viermal im Lande Versammlungen oder Gerichte hielt, worin die weltlichen und 
geistlichen Angelegenheiten abgehandelt wurden. Dabei sollten auch die Gau¬ 
grafen erscheinen, und der Sendgraf führte den Vorsitz. Der erste war jener 
Gerold, K. Karls Schwager, Graf von Bussen am Bodensee, der im 
J. 799 im Kriege fiel. Jener Theil Landes von der Enns bis zur Raab, den 
Karl den Avaren abgenommen hatte, wurde Gränzgrafen zur Aufsicht 
und Leitung übergeben 3). Diese waren übrigens ziemlich mächtig, unter ihnen 
standen auch die slavischen Herzoge im benachbarten Carantanien4), und wenn 
auch nicht immer, doch oftmals, ein großes Stück des jetzigen Lan¬ 
des ob der Enns; denn an den Gränzen der großen Monarchie hatten 
die Grafen bisweilen zwei oder drei Grafschaften zu verwalten, um kräftiger 
gegen die schnellen Ueberfälle der Feinde auftreten zu können5). Das unterhalb 
-------  
1) Eginhard in vita Caroli M. c. 11, p. 15. Thassilo — neque redire permissus, ne¬ 
que provinciae, quam tenebat, ulterius praeesse, sed comitibus ad regendum com¬ 
missa est. 
2) Capitulare I. ad ann. 809. Missos nostros ad vicem nostram mittimus. 
3) Juvavia II. p. 15. Primus G<f£&famus, II. Werinharius, 111. Albricus, IV. Gotofredus, V. 
Geroldus — orientalem Magam procurabant quibus etiam subditi erant duces Slavorum 
in Carantania. 
4) Juvavia, II. p. 15, 1. c. 
5) Monachus -------  I. I. de eccles. cura Caroli M. apud Bouquet, T. V. p. 111. Provi- 
dentissimus Carolus nulli comitum, nisi his, qui in confinio vel termino barbarorum constituti 
erant, plus quam unum comitatum aliquando concessit, — Bei Pertz Mon. 2. 736.
	        
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