Volltext: Geschichte des Landes ob der Enns. Erster Band (Erster Band 1846)

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§. 47. 
Ottokars VIII. unheilbare Krankheit. Vorläufige Uebergabe 
der Steiermark an Herzog Leopold VI. auf der Ennsburg 
im Jahre 1186. Ottokars Tod 1192. Vereinigung der Steier¬ 
mark mit Oesterreich. 
 
Da Ruhe und Friede herrschten, wollten nun Herzog Leopold und Herzog 
Ottokar im J. 1182 eine Reise nach dem gelobten Lande machen; sie waren 
deswegen in der Stadt Enns zusammengekommen und hatten da ihren Plan 
entworfen und festgesetzt; allein nur Leopold zog nach Palästina, Ottokar, 
im Gefühle der hereinbrechenden Krankheit, konnte die gefährliche Reise nicht 
mehr wagen, was ihm leid genug that; denn es war sein fester Entschluß ge¬ 
wesen, wie dies aus einer Urkunde vom J. 1184 hervorgeht, nach welcher er 
sogar schon Voranstalten für sein Reich getroffen hatte, wenn er auf der Reise 
sterben sollte; er setzte nämlich damals den Herzog Leopold zum Erben seines 
Landes ein, wenn er ohne Nachkommen sterben sollte 1). Im I. 1184 brach 
auch die längere Zeit hindurch verborgene Krankheit, der unheilbare Aussatz, 
offen hervor und verbreitete sich immer mehr. In seiner melancholischen Stim¬ 
mung wollte er nun die Steiermark an Herzog Leopold VI. um einen geringen 
Preis verkaufen 2), doch brachten ihn noch seine Ministerialen und Edlen von 
diesem für das Land nachtheiligen Entschlüsse glücklich ab. Er beschloß nun durch 
einen ordentlichen Vertrag unter bestimmten Bedingungen, vortheilhaft für das 
Land überhaupt und für die von seinen Vorfahren gestifteten Klöster, sein Her¬ 
zogthum demselben Leopold zu übertragen, an den ihn Bande der Blutsver¬ 
wandtschaft und jugendlicher Freundschaft fesselten. Wohl bestimmte ihn auch 
dazu die Nachbarschaft beider Reiche, welche unter Einem Regenten an Macht 
und Stärke nur gewinnen konnten. Ueberdies war Ottokar unverehelicht 
und hatte keine Erben 3); er war der Einzige und Letzte seines Stammes und 
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1) Hormayr's Taschenbuch 1813, S. 238, 239. Schenkbrief Ottokars VIII. an Salzburg. 
Sane, dum procinctu Jerosolimitani itineris essemus constituti — unacum dilecto consanguineo 
nostro Liupoldi duce austriae, quem rerum nostrarum constitueramus haere¬ 
dem , si sine sobole decederemus — in villam nostram celebrem Ense venien¬ 
tes etc. 
2) Caesar. Aquilini ann. styr. I. p. 780. Urkunde stn das Stift Vorau, wo Ottokar sagt: 
Cogitavimus terram stirie dilecto consanguineo nostro Liupoldi duci Austriae ex nimia 
nostri corporis infirmitate venum dare proprietarie. 
3) Urkunde von Seckau. Annal. styr. Caesar. Aquilini p. 794. Cum haereditales succes¬ 
sores ad gubernandum nostrum principatum abesse nobis, proh dolor! videremus. Und in der 
Uebergabsurkunde: Cum non haberemus haeredem, cui omnia nostra cederent in haereditatem.
	        
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