Volltext: Geschichte des Landes ob der Enns. Erster Band (Erster Band 1846)

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des Friedens. Das Aufgebot oder der Befehl zum Kriege hieß der Heerbann, 
manche wußten nach und nach sich demselben zu entziehen und erst zu Kaiser 
Karl des Großen Zeit wurde die Pflicht zur Heeresfotge genau bestimmt. Doch 
sehr zahlreich mußte die kriegerische Wehre der Baiern seyn zum Schutze der 
Gränzen gegen so viele Völker, von denen sie umgeben waren, und vorzüglich 
gegen die gewaltigen Avaren, mit denen sie viele Jahre kämpften, ohne durch die 
Uebermacht derselben unterjocht worden zu seyn. 
 
§. 37. 
Politische Verfassung, — Staatshaushalt, — Einkommen 
der Herzoge. 
 
An der Spitze des Staates stand der König oder Herzog, beide Namen 
findet man in den ältesten Nachrichten über Baierns Herrscher. Diese waren 
aus der Familie der Agilolfinger, als der edelsten; so war es alte Sitte 
und altes Recht. Sie waren als Herzoge Herren des Landes, das sie nun be- 
saßen, zugleich die obersten Richter und Befehlshaber des Heeres. Sie führten 
den Titel Illustrissimus, Venerabilis dux, summus princeps; so hieß z. B. 
Thassilo II. in Urkunden; er hatte auch Ring, Siegel und Zepter. Im Falle 
des Todes wurde in ältester Zeit von dem Volke Einer der Wehrhaften aus 
jener Familie zum Herzoge erwählt, es folgten auch die Söhne dem Vater in 
der Regierung und bisweilen setzten die Könige der Franken zur Zeit ihrer Ober¬ 
herrschaft über Baiern einen Herzog ein, jedoch immer aus den Agilolfingern. 
Diesem zunächst an Würde standen die Glieder seiner Familie und Verwandten, 
die den Titel illustris, inluster wohl allein führten und den höchsten Adel bil¬ 
deten. An sie schlossen sich die fünf edlen Geschlechter der Huosi, Drozza, 
Fagana, Hahilinga und Annio na, den höheren Adel bildend1), welche 
schon mit zahlreicher Sippe und Gefolgschaft in das Land gezogen waren, und 
dort große Strecken als ihren Antheil in Besitz genommen hatten. Sie be¬ 
kamen viele Hörige, Vasallen und Ministerialen, zinsbare Leute verschiedener 
Art und waren sehr mächtig im Lande. Aus ihren Abkömmlingen bildeten sich 
die edelsten Familien, die wieder neues Besitzthum gründeten. Größtentheils 
aus ihnen ernannte der Herzog die Gau grafen, seine Stellvertreter als 
Richter und Heeresführer; sie bildeten sein edleres Gefolge, waren seine Rath¬ 
geber in den wichtigsten Angelegenheiten, bekleideten Ehrenämter am Hofe und 
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1) Mederer leges Bajuv. Ingolstadt 1793, S. 99. Ut. III. c. 1. De genealogia, qui vo¬ 
cantur linosi, drozza, fagana, hahilinga, anniona. Isti sunt quasi primi post Ingolstadt qui 
sunt de genere ducali. Dux vero, qui praeest in populo, ille semper de genere 
agiloluingarum fuit et debet esse.
	        
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