Volltext: Geschichte des Landes ob der Enns. Erster Band (Erster Band 1846)

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IX. Kapitel. 
Innere Geschichte des Landes ob der Enns in dieser Periode. 
 
§. 81. 
Gränzen unseres Landes und der verschiedenen Gaue des¬ 
selben, des Traungaues, Atergaues und Mattiggaues. 
Ueber den Gau Grunzwiti. 
 
Mit dem Untergange des römischen Reiches und dem Beginne der Herrschaft 
deutscher Völker veränderte sich sehr Vieles; so wie andere Stämme kamen, so 
gab es nun auch andere politische Bestimmungen, Religion, Gesetze, Sitten und 
Gebrauche, die sich auf die alte Lebens-- und Denkungsweise des nun in irgend 
einem Lande seßhaften Volkes stützten und in derselben ihre Grundlage hatten. 
So ward es auch in unserem Lande; nur der alte Name Norikum blieb noch 
längere Zeit, alles Uebrkge wurde verändert. Doch wissen wir fast nichts aus 
jenen ersten Zeiten, als dasselbe unter Odoaker und Theodor ich stand; 
erst als die Baiern dafelbst sich feste Sitze errangen, vorzüglich aber in der Mitte 
des achten Jahrhunderts, wird es lichter; wir finden Bestimmungen, aus 
denen mit Recht auf ältere Zeiten zurück geschlossen werden kann, weil sich das 
baierische Volk in seiner alten Weise treu blieb, und manche politische Bestim¬ 
mungen von alter Zeit her bei allen Deutschen vorhanden waren. Von den 
Gränzen Baierns haben wir schon vorher im Allgemeinen gesprochen; unser 
jetziges Oberösterreich gehörte dazu und bildete in einem großen 
Striche die Gränzprovinz gegen Osten, Süden und Norden. Gegen Osten 
bildete die Enns bis Altenmarkt hinein die Gränze, jenseits derselben hausten 
bis zum J. 565 die Longobarden, dann die Avaren1). Gegen Süden 
machten die Berge vonAltenmarkt hinüber nach Spital und weiter in westlicher 
Richtung die Gränze2), jenseits derselben wohnten alte Noriker und vorzüglich 
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1) Eginhardi annal. apud Reuber a ann. 791 p. 50. Prima castra sup ra Aiiesum posita 
sunt (a Carolo M.) nam is fluvius ínter Bajoariam atque Hunnorum términos medius currens, 
c er tus duorum regnorum limes habebatur.— Ann. Laurisheim ad 791. 
2) Kremsmünster - Urkunde vom J. 777. Usque ad terminum nostrum hoc est; usque ad 
alpes — in der Gegend vom Albensee und vom Priel.
	        
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