Volltext: Geschichte des Landes ob der Enns. Erster Band (Erster Band 1846)

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VI Kapitel 
Ueber Staatsverfassung, Heidenthum und Christenthum in unserem Lande während der 
Herrschaft der Römer. 
 
§. 18. 
 
Politische Eintheilung des Landes ob der Enns zur Zeit 
der Römer und dessen Vorsteher. 
 
Auch nach der Eroberung Norikums durch die Römer blieb diesem Lande 
immerfort durch mehrere Jahrhunderte noch der alte Name, aber die Gränzen 
desselben wurden nun genauer bestimmt. Sie sind der Hauptsache nach fol¬ 
gende: Gegen Norden bildete der große Strom der Donau die Gränze gegen 
die Deutschen 1), gegen Osten das Kahlengebirge, wo es dann an das obere 
Pannonien stieß, in dem schon Vindobona und Carnuntum lagen2), 
gegen Westen begränzte es der Inn3), jenseits desselben war die große Pro¬ 
vinz Rhätien, zu der jedoch Bojodurum (die Innstadt bei Passau) ge¬ 
hörte, wo also auch ein kleiner Theil am rechten Ufer jenes Flusses zu dieser 
Provinz gerechnet wurde. Gegen Süden reichte N orikum weit hinein, doch 
war es nicht immer gleich; Petau lag noch in demselben, aber Aemona 
(Laibach) nicht mehr, Plinius und Ptolemäus rechneten es zu Pannonien, He- 
rodian aber schon zu Italien4). Die großen, meistentheils unter Kaiser August 
eroberten östlichen und nördlichen Provinzen gehörten aber schon unter ihm zum 
großen Illyrikum, welches in seiner weitesten Ausdehnung Mösien, Pannonien, 
Norikum und Rhätien großentheils in sich begrifft). Die Gränzen Illyrikums 
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1) Aurelius Victor de Caesar, c. 4. Retenti fines seu dati imperio Romano — Rhenus Da- 
nubiusque ad septentrionem. 
2) Vellejus Paterculus 1. II. 109. Ipse (.Tiberius) a Carnunto, qui locus Norici regni 
proximus ab hac parte erat exercitum, qui in Illyrico merebat, ducere in Marcomannos orsus 
est. P to 1 em. II. c. 15. Pannonia superior limites habet ab occasu montem Cetium, 
3) Tacit. hist. III. c. 5. Sextilius Felix — ad occupandam ripam Aeni fluminis , quod 
Rhaetos Noricosque interfluit, missus etc. 
4) Lib. VIII. c. 1. 
5) Appianus de bellis illyricis p. 760. Strabo lib. IV. Rhaeti usque ad Italiam pertinent 
supor Veronam et Comum. Hujus geniis sunt etiam Lepontii Camunique; Vindelici autem et 
Norici montana exteriora tenent magna ex parte cum Breunis et Ceraunis qui jam ad Illy¬ 
rica pertinent.
	        
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