Volltext: Der oberösterreichische Bauernaufstand des Jahres 1626 [2. Band] (2 /1905)

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6) Das. 275 Anm. 2. „Ain beständiges, gewisses Haupt im Land“ 
kann nur auf einen Landeshauptmann zielen, dessen Einsetzung aber hatte 
die Wiederherstellung der ständischen Verfassung zur Voraussetzung. Auch 
hatten die Prälaten ja schon im vorhergehenden Jahre die Wiedereröffnung 
der Landrechte erhofft; a. a. 0. 273. 
7) Das. 282 fg. 
8) Stülz Wilhering 299. 
9) Vgl. z. B. Punkt 2 und 4 in der Werbung der Prälaten a. a. 0. 
273 mit ihrem Verhalten gegenüber der kecken bei Stülz 2(34 fg. ange 
führten Schrift; dieser versagten sie zwar ihre Unterschrift, erhoben aber 
nicht Einsprache dagegen, dass sie dennoch im Namen aller vier Stände ab 
gefasst und übergeben wurde. 
Za S. 16. 1) S. oben S. 14 Anm. 2. 
2) S. Beilage II. n. 24. Hätte Kurz diese Stelle erwogen und mit 
geteilt, so würde ohne Zweifel schon längst das Urteil über Herbersdorf ein 
gerechteres geworden sein. 
3) A. a. O. n. 25 fg. 
4) Achaz Wiellinger sagte nach dem Aufstande geradezu: „Herrn 
Statthalter seint die paurn darumb feint gewest, als ob er an der vorgangnen 
reformation und abschaffung der praedicanten Ursachen sein solle.“ Ma. 29/22, 
188 Kopie. Vgl. Kurz I, 225 und Wirmsberger Aistersheim 99. 
4 a) Ueber die vorausgegangenen Verhandlungen, welche der Reichshof- 
ratspräsident Graf Johann Georg von Hohenzollern im März und April 1621 
mit Maximilian pflog, finden sich einige Andeutungen bei Hurter VIII, 
632. Den Inhalt des Vertrages gibt M. J. Schmidt Neuere Geschichte 
der Deutschen IV, 297 ohne Erwähnung des Datums an, doch wie aus dem 
gleich zu erwähnenden bayrischen Gutachten erhellt, nicht ganz vollständig. 
5) Vermutlich die Bezüge aus Gruben und Eisenhämmern, welche in 
Oberösterreich lagen, aber der Verwaltung zu Eisenerz unterstanden. 
Za S. 17. 1) So hatte der Viztum Gienger laut Verschreibungen Rudolfs II. 
vom 13. April 1603 und Matthias vom 14. November 1614 dargeliehen 
8000 Gl. zu 6, 4000 zu 5 und 1000 zu 7°/ 0 ; sein Nachfolger Pfliegl musste 
ihm diese Summen laut Dekret Maximilians vom 14. Februar 1622 erstatten. 
Mc. tom. 49, 165 Or. 
2) Mc. tom. 48, 460 Or. 
3) Die Grafschaft Ort erscheint 1623 gleich dem Markt Mauthausen 
im Pfandbesitz des Landanwaltes Spindler; wie es kommt, dass sie dennoch 
oben aufgeführt wird, vermag ich nicht anzugeben. 1625 ging sie, wie er 
wähnt, an Herbersdorf über. Im selben Jahre wurde die Burggrafschaft 
Steyr, welche für 170.000 Gl. an Georg Siegmund von Lamberg verpfändet 
gewesen, nach einem Vermerk in Pfliegls Widerlegung der Bauernbeschwerden 
dem Kf. eingeräumt. Ihren Ertrag schätzt das oben benutzte Gutachten 
auf ungefähr 8000 Gl. 
4) Nach der Bemerkung Maximilians bei Gindely III, 461 Z. 10 
und 11 v. o. [wo statt „Güete“ zu lesen ist „Güeter“] war ursprünglich in 
Aussicht genommen, die Kriegskosten durch Konfiskationen zu decken.
	        
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