Volltext: Die Deutschen in Ungarn und Siebenbürgen [Band 3]

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Die Deutschen und das Städtewesen in Ungarn. 
Bedeutsam für das Deutschthum in Ungarn uud Siebenbürgen 
war das Jahr 1248. Denn in diesem Jahre schlossen die Pfarrer 
der 24 Zipfer Städte einen Bund (Fraternitas), der nach der 
Tradition nur die Erneuerung eines ältern Verbandes gewesen und 
zugleich die Einigung dieser Städte überhaupt bezeichnet. Dadurch 
wurde der Bestand dieser Deutschenstädte im Norden Ungarns 
gekräftigt, ihr materieller und geistiger Aufschwung gesichert. In 
demselben Jahre erhielten die Sachsen zu Unter-Winz (Alvincz) 
und Weindorf (Borberek) in Siebenbürgen königliche Privi 
legien. 
Nach einem vorübergehenden Versuche, die Bürger Grans 
innerhalb der Burg, dann im Umfange der eingetauschten erz- 
bischöflichen Wohnung anzusiedeln, erlaubte König Bola den 
Bürgern im Jahre 1256 die Stadt Gran am vorigen Orte wieder 
zu erbauen und zn befestigen. Weiters erhielten städtische Privi 
legien: Neustadtl an der Waag (Väg-Ujhely, im Jahre 1253), 
von Deutschen und Slaven bewohnt; Sch wegen in der Zips 
(1254); den Sachsen daselbst wird der Kauf einer Länderei von 
den benachbarten königlichen Hundewärtern (Oanileri) bestätigt 
und ihnen die Gunst eigener freier Gerichtsbarkeit, „more aliorum 
Saxonum nostrorum in Scypus“ verliehen; weiter: Alt so hl 
(1254) mit Schenkung des Landgutes Halasz, wo sonst die könig 
lichen Fischer wohnten;Dobronyiva (Dobrona) und Babaszek 
(Babina, beide 1254), denen nebst den gewöhnlichen Freiheiten 
noch gewährt wurde: directe Appellation von dem Stadtrichter an 
den König, Befreiung von Maut und Zoll, von aller Arbeit und 
Dienstbarkeit an die Burg Zölyom und von der Last der Bewir- 
thung des Königs oder seiner Grafen, die Freizügigkeit und endlich 
das Recht, im Kriege mit den Bürgern von Karpfen in derselben 
Reihe zu fechten. Auch wurde ihnen ihr bisheriges Gebiet mit 
der Benützung der Holzung und des Steinbruches bestätigt. 
Vom Jahre 1255 datieren die Privilegien der Stadt Neu 
sohl (Nova villa de Bistricia prope Lypzhew — Lipsce), die 
gleich den oben genannten Städteir auch von Sachsen bewohnt 
war. Darin wird neben der freien Richter- und Pfarrerwahl noch
	        
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