Volltext: Die Deutschen in Ungarn und Siebenbürgen [Band 3]

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Deutsche Kolonisierungen unter den Arpaden, 
Gelegenheit zur dauernden Seßhaftmachung und Besitzergreifung 
günstig schien. Vor Allem anerkannte der Orden nicht die geistliche 
Jurisdiction des siebenbürgischen Bischofs. Das war der erste 
Zwist. Folgenschwerer wurden aber die Streitigkeiten des Ordens 
mit dem Könige. Im Widerspruche mit seinem Privilegium ließ 
der Orden Münzen schlagen, erbaute Burgen aus Stein und dehnte 
die Grenzen seines Gebietes eigenmächtig weiter aus. König 
Andreas II. gerieth darüber in Zorn, zog im Jahre 1221 seine 
Verleihungs-Urkunde zurück und forderte die Ritter zum Verlassen 
des Burzenlandes auf. Der Orden wandte sich an den Papst und 
durch dessen Vermittelung gelang eine Aussöhnung mit dem Könige. 
Ja, dieser ertheilte im Jahre 1222 den Rittern die Erlaubniß, 
ihre Burgen nicht bloß aus Holz, sondern auch aus Stein zu 
bauen; er genehmigte die erfolgte Gebietsausdehnung und erweiterte 
das Land der Ritter bis an die Donau; sämmtlichen Einwohnern 
des Burzenlandes, mögen sie welcher Nationalität immer angehören, 
wurden die erhaltenen Freiheiten garantiert. Nur sollten die Ritter 
aus den Landen des Königs keine Ansiedler in ihr Gebiet auf 
nehmen und auch kein Geld prägen dürfen. Der Papst bestätigte 
am 19. December 1222 die neue königliche Verleihung. 
Damals oder kurz vorher war der Großmeister Hermann 
von Salza persönlich in Rom und es dürfte schon bei dieser 
Gelegenheit jener Plan gereift sein, der dem Orden das Land an 
der Aluta und Donau in den Eigenbesitz bringen sollte. Der 
Orden trug nämlich das von ihm besetzte Gebiet dem Papste 
als Lehen an und Honorius III. willigte in diesen Antrag, 
der die Rechte des Königs von Ungarn empfindlich verletzte. Schon 
im Jahre 1223 verbot der Papst dem Bischöfe von Siebenbürgen 
jede geistliche Function im Burzenlande, weil dieses unmittelbar 
der Jurisdiction des römischen Stuhles unterstehe. Im folgenden 
Jahre 1224 erklärte er das Burzenland als „Eigenthum des 
heiligen Petrus." König Andreas II. war jedoch nicht gewillt, 
dieses Auftreten des Ritter-Ordens und die Ansprüche des Papstes 
zu dulden. Er zog den Orden zur Rechenschaft; dieser aber beharrte 
auf seiner Absicht, weshalb der Papst unter dem 10. Juli 1225
	        
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