Volltext: Aufbau oder Zusammenbruch!

CD 36 ro 
niemand gekümmert hat, für die sich keine Fürsorgeaktion unter hoher 
Lrotektion fand. Und ist es vielleicht besonders human, einen Einbrecher 
Mörder frisch zu bekleiden, ihn maskiert unter die an¬ 
ständigen Menschen zu bringen, die ahnungslos dann einem solchen Ver¬ 
brecher Vertrauen entgegenbringen und ihm dadurch geradezu erleichtern 
sein verbrechen gegen sie selbst zu begehen. Wenn die verschiedenen hohen 
j h0^, Sektoren und Protektorinnen der Sträflingsfürsorge-Vereine 
Sträflmgsfürsorge für so zweckmätzig, vorteilhaft und wünschenswert 
erachteten hätten sie doch reichlich schönste und beste Gelegenheit gehabt 
die entlassenen Sträflinge auf ihren großen Gütern und Besitzungen unter¬ 
zubringen, statt sie durch neue Anzüge maskiert unter die andere Bevölkerung 
einzuschmuggeln. Dies scheint ihnen aber doch nicht behagt zu haben! 
VolKsHiMbttk. 
Dieses Kapitel ist ein in sozialer Hinsicht wichtiges. Dieselbe hat mit 
^u*ter" ur|d Säuglingsschuh zu beginnen und hier ist der 
L lag für Fürsorgeakfion und -Vereine. Hier kann durchwegs nützliches geleistet 
werden. Mutterfürsorge für minderbemittelte und arme Mütter durch Koff- 
beihilfen vor der Niederkunft und während der Wochen zur Kräftigung 
Kostendeckung und Verpflegsbeiftellung für Hebamme und Wärterin, letztere 
zugleich als Aufsichtsperson für eventuelle vorhandene Kinder 
c. . alle Krankenhäuser im Staate Deutschösterreich sind von sfaatstvegen 
Tindelabteilungen anzugliedern, in welchen minderbemittelte Mütter qeqen 
mindesten Koltenersotz, arme Mütter kostenfrei ihre Wochen verbringen können 
T e',eSmk?en,Unkrfchied bilden soll, ob es sich um eheliche oder un¬ 
eheliche Mutter handelt. Hieran anschließend wären weiters Kinderheime 
als Unterkunffs- und erziehungsftätten für uneheliche und solche Kinder zu 
schaffen, deren eitern infolge ihrer Beschäftigung oder großen Kinderzahl 
nicht die Möglichkeit geboten ist, den Kindern die nötige Pflege und Er¬ 
ziehung angedeihen zu lassen. In diesen Kinderheimen hätte die Aufnahme 
gegen festzusetzende mindeft-Monats-Koftenvergütung zu erfolgen Diese fest¬ 
gesetzten Monatsgebühren bilden zugleich für das Vormundschaftsgericht die 
Unterlage zur Festsetzung der Alimentationsbeträge für uneheliche Kinder 
ln diesen ^ndelabteilungen und Kinderheimen wäre selbstredend der privaten 
Fürsorge und Wohltätigkeit weitgehendster Spielraum zu lassen. Diese Kinder¬ 
heime hatten der Kontrolle der staatlichen Obervormundschaft zu unterstehen 
ff Ourch diese Wohlfahrtseinrichtungen würde, glaube ich, der oft er¬ 
presserischen Ausbeutung unehelicher Eltern, der Engelmacherei, sowie besonders 
roesentlicrjo™ebautSUn9 “ -Wrroildmin9 und damit dem Verbrechertum 
Beihelfende Fürsorgeakfionen für minderbemittelte oder arme kinder¬ 
reiche Familien zur Erreichung ordentlicher, reinlicher Kleidung und guter 
Erziehung der Kinder sollten nicht vergessen werden. 
Tfsl“ den ^ulärztlichen Dienst hinsichtlich Zahn- 
M ° Krankheiten, Unreinlichkeit usw. mit Strafen für die 
nachlässigen Elfern, Schulbäder im Sommer und Winter unter Aufsicht der 
Lehrpersonen und Beiziehung der Eltern. nursicm aer 
Ichrifa VertriebeS dCr unsi,tlkhen rikrcfur, Druck-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.