Volltext: Aufbau oder Zusammenbruch!

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Was die in Deutfchösferreich vorherrschende katholische Religion an¬ 
belangt, so wollen mir, ausgehend von dem Wunsche, ihr tunlichst Achtung 
und Ansehen zu wahren, trachten, ihr anhaftende FRängel zu beseitigen. 
€in Hauptmangel derselben besteht in der Chelosigkeit der Priester, welcher 
gar oft Stoff für Witze gibt. Warum soll der katholische Priester ein von 
Gott eingesetztes Sakrament nicht achten dürfen und geringschätzen müssen? 
fu Jl es nutzer vom sittlichen, nicht auch vom nationalen und wirt¬ 
schaftlichen Standpunkte richtiger, datz der Priester eine ehe eingeht, dadurch 
seinem Volke näherkommt und für dessen Leben und Weben ein besseres 
Verständnis, ein mitfühlen bekommt? Wird es nicht für manchen sandpfarr- 
herrn eine erwünschte geistige Beschäftigung sein, seine Kinder für den geist¬ 
lichen Beruf selbst vorbereiten und erziehen zu können? In den Kinderbewahr- 
und Schutzanstalten dadurch freiwerdende Plätze könnten für andere uneheliche 
oder pflegelose Kinder frei und besser verwendet werden. Cs wird auch von 
besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sein, wenn der jetzige Mangel an sand- 
rvirten nicht noch durch Entziehung für den geistlichen Beruf erhöht wird. 
Das herzlose Versprechen von Kindern bei ihrer Geburt für den geistlichen 
Stand, welches unglückliche, berufsfremde Wesen schafft, könnte dann als 
unvernünftig entfallen; es roürde oermieden, da§ aus solchen KinderiDidmunqen 
auf die Mutter ein fchiefes ficht herzloser, selbstsüchtiger Zueignung fällt. 
eine Regelung des Peterspfennig wäre ebenfalls nötig, durch den viel 
Vermögen dem eigenen fände entzogen wird. Derselbe wäre besser dem 
staatlichen Religionsfonds zur Ausbesserung der sage des niederen Klerus 
zuzuführen. 
n- u»Dir 9eittlichkcit 50,1 ihren hohcn öeruf der christlichen Erziehung und 
Nächstenliebe nicht entwürdigen durch hervortretende Teilnahme an den 
politilchen Kämpfen und Hetzereien. 
Keligionsfonkis. 
Dieser bleibt in staatlicher Verwaltung, welche der Kontrolle der National¬ 
versammlung untersteht. Die Rechnungslegung über die Gebarung, welche 
zum Staatsooranfchlag gehört, hat jährlich zu erfolgen. 
Damit die katholische Kirche nicht mehr auf das, sie im Ansehen herab¬ 
setzende, die gottesdienstlichen Handlungen entwürdigend störende Almosen¬ 
sammeln in form des Klingelbeutels, der Opfergänge zum Altare und der 
Opferltocke angewiesen ist, wird für die Katholiken ein Religions-Kopfbeitraq 
pfarrroeise eingeführt, welcher im Wege der Steuerämter dem Religionsfonds 
zufliegt, der dafür die entsprechenden Kirchendotierungen und Gehaltsbe- 
ftreitungen an die katholischen Priester laut festzusetzendem Gehaltsschema 
vorzunehmen hat. 
für den Religionsfonds würden Verwaltungskommissionen aus den sand¬ 
tagen zur länderweisen Verwaltung und Abrechnung eingesetzt. An der Spitze 
einer solchen Kommission hätte der jeweilige sandeshauptmann und der 
oberlte katholische Kirchenrepräsentant des betreffenden sandes zu stehen. 
LHemchl und Kin-evrrchte. 
einen Gegenstand dringendster Regelungsbedürftigkeit bildet das ehe¬ 
recht. es gab von jeher Aniah zu üblen nachreden für die katholische 
Religion und das Papsttum, datz auch in ihr das Geld, der Vermögende die 
Hauptrolle spielt, dem wahren Chriitentume widersprechend. Beim Adeligen,
	        
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